Sitzung: 29.10.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/083/2015
Beschluss:
„1. Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan mit Stand vom
09.10.2015 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur
Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ zu stellen.
3. Als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Abs. 1 BauGB wird der im
Lageplan (Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage) dargestellte Bereich der
Innenstadt festgelegt.
4. Die Maßnahmen (Einzahlungen/ Auszahlungen) sind im Haushalt der
Stadt Haan ab dem Jahr 2016 entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.“
Protokoll:
Die Erste Beigeordnete Formella gibt eine Erklärung zur Finanzierung des Integrierten Handlungskonzepts ab, deren Inhalt der Erläuterung der Kämmerin vom 08.11.2015 (Anlage zum Protokoll) zu entnehmen ist.
Anschließend an die Ausführungen der Ersten Beigeordneten Formella lässt der stv. Vorsitzende Stv. Dürr über die einzelnen Teile des Abschlussberichts zum Integrierten Handlungskonzept Innenstadt Haan mit Stand vom 09.10.2015 (Anlage 1.1 der Sitzungsvorlage) beraten. Einvernehmlich wird festgelegt:
· zu Nr. 4.2: zu ergänzen sind die Ziele „Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung“;
· zu Nr. A9: der Nutzungskatalog einer möglichen Neubebauung der Rathauskurve ist ergebnisoffener zu formulieren, um auch eine Verwaltungsnutzung zu ermöglichen;
· zu Nr. A11: der Nutzungskatalog für den Standort der Landesfinanzschule ist ergebnisoffener zu formulieren, um auch generationsübergreifende Wohnformen und öffentlich geförderten Wohnungsbau zu ermöglichen. Ebenso soll im hinteren Bereich auch höherwertiges Wohnen ermöglicht werden;
· zu Nr. A13: Das Fassadenprogramm ist in die Priorität I einzustufen.
· Die Maßnahmen A 4 , A 6, A 8, A 9 und Teile von A 1 sind im Zusammenhang zu entwickeln unter Berücksichtigung des Verkehrsentwicklungsplans und des Lärmaktionsplans.
Zu den übrigen Bestandteilen des Abschlussberichts besteht allgemeiner Konsens.
Abstimmungsergebnis:
Nr. 1-3: einstimmig
Nr. 4: geschoben in HFA/Rat