Beschluss:

 

Aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfes wird auf eine Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat verzichtet.


Protokoll:

 

Bgo. Alparslan erläutert den aktuellen Sachstand. Der SUVA habe die Ziffer 4 des Beschlussvorschlages zur weiteren Beratung in den HFA geschoben. Zur heutigen Sitzung habe die Verwaltung mit der Vorlage 61/083/2015/2 eine weitere Ergänzung zugestellt, die investive und konsumtive Kosten aufsplitte. Um die finanzielle Förderung zu erhalten, müsse der Rat diesen Beschluss fassen.

 

Stv. Holberg betont, Verwaltung, Bürger und Politik hätten lange an diesen Plänen gearbeitet. Nun sei ein möglichst schneller Fortschritt zum Wohle der Innenstadt gewünscht. Die Finanzierung müsse aber gewährleistet sein. Er fragt, ob die Finanzierung eine schnelle Umsetzung der Pläne erlaube.

 

1.Bgo. Formella legt dar, die Verwaltung versuche, eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen. Dies geschehe über den Haushaltsplan 2016. Sie betont, die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016 seien erheblichen Belastungen durch die Flüchtlingsproblematik ausgesetzt, die von der nicht auskömmlichen Refinanzierung durch Bund und Länder herrührten.

 

Stv. Stracke führt an, bei den Haushaltsplanberatungen müsse sehr dezidiert über Prioritäten geredet werden.

 

Bgo. Alparslan verdeutlicht erneut, dass die schriftliche Erklärung der Kämmerin, dass die Finanzierbarkeit für dieses Projekt gegeben sei, erforderlich für den Antrag an den Fördergeber sei. Basis hierfür sei der Haushaltsplan 2016.

 

Stv. Ruppert wirft ein, das vorliegende Konzept biete lediglich die Möglichkeit zur Besserung der Situation der Innenstadt. Es gebe aber keine Garantie, wenn dieses Konzept nicht auch von allen Beteiligten gelebt würde.

 

Stv. Schniewind möchte seitens der WLH-Fraktion die Beschlussziffer 1 um den Zusatz

 

„Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des VEP II werden bei der Umsetzung berücksichtigt“

 

ergänzen.

 

Die anderen Fraktionen äußern hierzu fraktionsinternen Beratungsbedarf.

 

Zu einer möglichen Stellungnahme zur kommenden Sitzung des Rates befragt, erläutert Bgo. Alparslan, diese sei nicht möglich, weil die Ergebnisse zum VEP II noch gar nicht vorlägen.

 

Stv. Stracke schlägt daraufhin, die Formulierung „…werden nach Möglichkeit berücksichtigt“ vor.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich