Beschluss:
Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Haan wird gem. §§ 96 und 101 GO NRW festgestellt.
Der im Haushaltsjahr 2013 entstandene Jahresfehlbetrag von 1.114.902,74 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Protokoll:
Bgm. Dr. Warnecke erklärt, den Beschlusstext bereits zur Sitzung des HFA gesplittet zu haben, um die Entlastung des Bürgermeisters erst abstimmen zu lassen, wenn die Ergebnisse des erweiterten Prüfauftrages vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig