Beschluss:
1. Das Integrierte Handlungskonzept
Innenstadt Haan mit Stand vom 06.11.2015 wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.
3. Als Stadtumbaugebiet gemäß §
171b Abs. 1 BauGB wird der im Lageplan (Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage)
dargestellte Bereich der Innenstadt festgelegt.
4. Die Maßnahmen (Erträge/Aufwendungen
und Einzahlungen/ Auszahlungen) sind im Haushalt der Stadt Haan ab dem Jahr
2016 entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.“
Protokoll:
Bgo. Alparslan erläutert die Referenzvorlage 3 und die damit einhergehende Ablehnung des WLH-Vorschlages, die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplans Stufe 2 (VEP II) zu berücksichtigen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beinhalte einen förmlichen Beschluss nach dem BauGB, durch welchen der aktuelle Stand des Integrierten Handlungskonzepts im Hinblick auf seinen Planungsstatus festgelegt werde. Die noch nicht vorliegenden Ergebnisse aus dem VEP II könnten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
(Stv. Giebels und Stv. Kaimer haben weder an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)