Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss OPC spricht sich einvernehmlich dafür aus, zukünftig nicht mehr von der Notunterkunft des Landes an der Adlerstraße zu sprechen, sondern die Bezeichnung der Vorlage auf Notunterkunft  des Landes zu reduzieren. Ferner spricht sich der Unterausschuss OPC dafür aus, in die Stellenausschreibung  die Option der Entfristung aufzunehmen.


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella möchte die Vorlage als SOS an die Politik verstanden wissen. Gleichzeitig beantrage sie als Kämmerin, eine bereits zusätzlich eingerichtete Hausmeisterstelle umzuwandeln und in den Stellenplan 2015 einzustellen. Ohne entsprechende Kräfte sei der Betrieb der NUK nicht möglich, deshalb bitte sie die Politik, die Ausschreibung vorbehaltlich der Zustimmung des Rates am 17.11.2015 bereits veröffentlichen zu dürfen.

 

Stv. Stracke kann der Vorlage grundsätzlich zustimmen, fragt jedoch, warum die Stelle für fünf Jahre befristet werden solle und ob die Verwaltung davon ausgehe, dass die Notunterkunft so lange vorgehalten werden müsse? Oder soll sich der zukünftige Stelleninhaber später um die dauerhaft Untergebrachten kümmern? Ansonsten halte er die Befristung für das falsche Signal. Er bittet um entsprechende Präzisierung.

 

Stv. Lukat kann grundsätzlich auch zustimmen, jedoch nicht für fünf Jahre.

 

Stv. Sack hält die Notwendigkeit auch langfristig für unbestritten und fragt nach der Sinnhaftigkeit der Befristung. Der Markt an guten Leuten werde schnell leer sein und er halte deshalb eine unbefristete Stelle für besser.

 

1. Bgo. Formella erläutert, dass die personalwirtschaftlichen Maßnahmen vorgegeben seien und die Stelle deshalb leider befristet werden müsse.

Sie hoffe, dass die NUK des Landes, unabhängig von der Adlerstraße, nicht so lange vorgehalten werden müsse. Zu Beschäftigungsbeginn werde die Kraft jedoch dort gebraucht.

Sie sagt zu, dass die Stellenbe- und ausschreibung nachgereicht werden, es sei nur der Dringlichkeit geschuldet gewesen, dass dies noch nicht erfolgt sei.

Sie stellt klar, dass sie aufgrund der besonderen Voraussetzungen dieser Stelle eine externe Besetzung möchte. Intern erfülle Niemand die erforderlichen Voraussetzungen.

 

StVR Titzer erläutert, dass nach Artikel 33 Abs. II des Grundgesetzes jedermann Zugang zu einem öffentlichen Amt haben müsse. 

Bzgl. der Befristung erläutert er, dass diese mit einem sachlichen Grund arbeitsrechtlich maximal fünf Jahre möglich sei.

Im Hinblick auf die Aussage von Stv. Sack macht er deutlich, dass mit der Befristung eine Flexibilität gewünscht ist, damit zu gegebener Zeit evtl. Personal abgebaut werden könne.

 

Stv. Stracke stellt fest, dass manche Stellen in der Vergangenheit befristet ausgeschrieben und besetzt wurden. Nachdem die Stellen kurz besetzt waren, haben die Stelleninhaber häufig gewechselt, weil sie woanders eine unbefristete Stelle gefunden hätten.

Er schlägt vor, die Ausschreibung mit dem Ziel der Entfristung zu versehen.

 

BM’in Warnecke erläutert, dass diese Überlegungen im Vorfeld intern auch diskutiert worden seien. Wenn die Verwaltung jedoch sofort eine unbefristete Stelle vorgeschlagen hätte, dann hätte die Diskussion in der Politik darüber auch begonnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich