Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Seiten 6, 53, 68, 70 und 84 des BSBP werden in der Fassung der Anlage 1 geändert.

 

 


Protokoll:

 

StORR Rennert erläutert die Vorlage der Verwaltung. Danach sei eine Anhebung des Funktionsstellenfaktors für den Schicht- wie den Tagesdienst erforderlich, um Krankheitsausfällen besser Rechnung tragen zu können. Hinzu komme die Erforderlichkeit von erheblichen Fortbildungsmaßnahmen wegen der Ausbildungen zum Notfallsanitäter.

 

Stv. Lukat erkennt für die WLH-Fraktion, die extrem hohe Belastung der Feuerwehrleute sei deren Gesundheit abträglich. Bzgl. des Funktionsstellenfaktors widerspreche die aktuelle Vorlage einer anderen aus dem Jahre 2011. Sie fragt, ob der aufgeführte Funktionsstellenfaktor tatsächlich ausreichend sei.

 

StBR Schlipköter legt dar, die beigefügte Anlage schlüssele den Funktionsstellenfaktor auf. Keine Feuerwache im Kreis Mettmann verfüge über einen höheren Funktionsstellenfaktor. Die entstandenen Überstunden seien allein einem außergewöhnlich hohen Krankenstand und dem daraus resultierenden fehlenden Personal geschuldet. Des Weiteren entspreche die Höhe des Funktionsstellenfaktors dem Grundsatz der sparsamen Personalbedarfsplanung.

 

Stv. Lukat wirft ein, sogar der Personalrat habe einen Funktionsstellenfaktor von 5,3 für den Schichtdienst empfohlen.

 

StBR Schlipköter verdeutlicht, der Personalrat sei dabei von der Krankensituation aus Januar und Februar 2015 bei der Feuerwehr ausgegangen. Bei solchen nicht alltäglichen Spitzen ergebe sich ein kurzfristig hoher Personalbedarf, der kurzfristig zu decken sei.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

( Stv. Drennhaus hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen, weil er die Beratungsunterlagen nicht erhalten hat)