Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer erklärt, die Anfrage der CDU-Fraktion sei schriftlich durch die Verwaltung beantwortet worden (Anlage 1).

 

StORR Rennert weist darauf hin, dass entsprechend der gegenwärtigen Rechtslage z.B. die Stadt Köln 2 € /Std. für ihre Einsatzfahrzeuge in Rechnung stelle. In Kürze werde das FSHG durch das BHKG abgelöst, welches neue Kostenersatzregelungen enthalte, aber die Anwendung des KAG entgegen dem Erstentwurf weiterhin ausgeschlossen sei. Das Fachamt habe u.a. in Bezug auf das neue Kostenrecht eine Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen beantragt.