Protokoll:

 

·           Beleuchtungssituation Bahnhof Gruiten, Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 10.11.2015

Ergänzend zur durch die Verwaltung in der Vorlage beantworteten Frage wird gefragt, wann mit dem Einsatz der stärkeren Leuchtmittel zu rechnen sei.

 

TA Mering erläutert die Finanzierung und führt aus, dass die Verwaltung mit dem Betreiber Westnetz AG in Verhandlungen stehe. Nach aktueller Rücksprache wird die Umsetzung erst im Laufe des nächsten Jahres erfolgen können. Dann soll der gesamte Kastanienweg mit der neuen LED-Technik ausgerüstet werden.

 

·           Stv. Zipper fragt, wie das verbotswidrige Parken auf der Südseite der Kaiserstraße (vor der Marktapotheke) unterbunden werden kann.

 

TBgo. Alparslan erläutert, dass dies eine Frage der Kontrolle und Ahndung durch das Ordnungsamt sei.

 

·           Stv. Eichler fragt, ob die Verwaltung Auskunft über das Verschwinden des Stolpersteins für den von den Nazis getöteten Max Kramer geben kann.

 

TBgo. Alparslan führt aus, dass hierzu eine Anzeige an die Polizei geschrieben wurde; weitere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. 

 

·           Zum bevorstehenden Tag der offenen Tür des Gymnasiums stellt die CDU-Fraktion fest, dass für die Besucher auf dem Schulgelände derzeit keine Parkmöglichkeiten mehr vorhanden seien. Wird für Ersatz gesorgt?

 

TBgo. Alparslan erklärt, dass er Frau Formella als zuständige Schuldezernentin ansprechen werde; aus seiner Sicht sei eine Regelung, wie zu Veranstaltungen in der Aula (mit Verkehrskadetten) sinnvoll.

 

·           Email des Herrn Stv. Schniewind vom 25.11.2015:

 

Betreff: Protokoll der Sitzung des SUVA vom 29.10.15

 

Sehr geehrter Herr Lemke,

sehr geehrter Herr Dürr,

sehr geehrter Herr Alparslan,

 

bezüglich des o.g. Protokolls gibt es gleich mehrere Punkte zu beanstanden.

 

1. zu TOP 7: hier wurde m. A. auf Vorschlag von Herrn Rehm (GAL) beschlossen, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des SUVA (also gestern) ausarbeitet, wo man kurzfristig Fahrradständer errichten kann. Die Frage nach dem Verbleib der Fahrradständer vor der Sparkasse und wo man diese wieder aufstellen kann, sollte dabei auch beantwortet werden.

Außerdem wurde dieser TOP bei der gestrigen Sitzung vergessen. Er sollte daher beim nächsten SUVA am 16.2.2016 auf der TO stehen.

 

2. Die Antwort auf die Frage, warum die Ohligser Str. nicht im Lärmaktionsplan Stufe II betrachtet wurde: Ich hatte dargelegt, dass das Büro Stadtverkehr in Hilden, welches für die Messungen zuständig ist, mir gegenüber erklärt hatte, dass die Stadt Haan dies nicht gewollt hätte. Warum dies so ist wollte ich wissen. Jetzt für das Protokoll zu erklären, dies könne erst in einer der nächsten Sitzungen des SUVA bei der Vorstellung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung inhaltlich geklärt werden, ist keine Antwort auf meine Frage. Es geht darum, dass eine stark befahrene Straße von der Verwaltung anscheinend als nicht betrachtenswert eingestuft wurde und somit der Auftrag an das Büro Stadtverkehr in Hilden eingeschränkt wurde. Dies wäre bei zeitnaher Betrachtung zu reparieren gewesen. Ich erwarte von der Verwaltung eine Antwort auf die gestellte Frage! Die Ohligser Straße ist eine Landesstraße mit entsprechendem Verkehrsaufkommen und wäre daher in der Stufe II zu untersuchen gewesen!

 

3. Protokolle sollten unabhängig von Fristen zumindest rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des betreffenden Ausschusses fertig sein und den Mitgliedern vorliegen!

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Mit freundlichen Grüßen

Peter Schniewind

stellv. Vorsitzender

Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan

stellv. Fraktionsvorsitzender

WLH-Fraktion

 

 

Die Verwaltung nimmt zur Email von Herrn Stv. Schniewind vom 26.11.2015 wie folgt Stellung:

 

Pkt.: 1

Die im Bereich des neuen Stadtsparkasseneingangs entfallenen Fahrradständer werden kurzfristig wieder ersetzt. Wo ansonsten im Innenstadtgebiet sinnvollerweise noch Fahrradständer aufgestellt werden können, wird im Rahmen des AK Verkehrsentwicklungsplans am 15.12.2015 mit des Verkehrsplaner Herrn Runge erörtert und anschließend verwaltungsintern abgestimmt. Die Verwaltung wird hierzu am 16.02.2016 im SUVA berichten.

 

Pkt 2.:

die Bearbeitung der Stufe 2 der Lärmaktionsplanung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft der Büros StadtVerkehr, Hilden und ACCON, Köln.

In der 2. Stufe müssen alle nationalen und regionalen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr (~8.200 Kfz/ Tag) sowie Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (~ 82 Zügen/Tag) im Hinblick auf ihre Lärmauswirkungen untersucht werden. Maßgeblich ist das Verkehrsaufkommen in 2010.

Entsprechend der vorgenannten Kriterien sind vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in Abstimmung mit dem NRW-Verkehrsministerium an die Europäische Union die A 46, der B 228 und der L 357 gemeldet worden.

Die o. g. Belastungsschwelle wird zwar auch auf einer Reihe weiterer Straßen erreicht (u. a. Flurstraße, Nordstraße, Böttingerstraße). In der Lärmaktionsplanung sind aber nur die in der Baulast des Bundes und des Landes liegenden Hauptstraßen zu berücksichtigen. In Bezug auf die Ohligser Straße (L 228) wurde die Belastungsschwelle in der Verkehrszählung 2010 von Straßen. NRW (~7.500 Kfz/ Tag) nicht erreicht.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr am 20.01.2015 wurde die Vorgehensweise zur Bearbeitung der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr am 25.08.2015 zudem über die bisherigen Arbeitsergebnisse berichtet. Der Ausschuss hat sich gegen eine Aufnahme weiterer Straßen auf freiwilliger Basis in die Lärmaktionsplanung ausgesprochen.

Nach der 2. Stufe ist der Lärmaktionsplan alle 5 Jahre (nach Fertigstellung der 2. Stufe in 2016, wäre diese im Jahr 2021) zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Wird das Verkehrsaufkommen auf der Ohligser Straße dann über der Belastungsschwelle liegen, wird auch der Lärm ausgehend von dieser Straße zu untersuchen sein.

 

Pkt 3.:

Die Erstellung des Protokolls bedurfte der verwaltungsinternen Abstimmung und der Unterzeichnung durch den Stellv. Ausschussvorsitzenden. Es wurde am 23.11.2015 fertiggestellt und am gleichen Tag den Fraktionen und den Ausschussmitgliedern zugestellt und stand diesen vor der Sitzung am 24.11.2015 zur Verfügung.