Protokoll:

 

Die schriftlich vorliegenden Anfragen der WLH-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

1. Muss die Stadt Haan im Jahresabschluss 2015 mit Defiziten in der Gewerbesteuer rechnen? Wenn ja, mit welchem Defizit aus welchem Grund muss insgesamt gerechnet werden? D.h. wurden z.B. Steuerpflichtige durch Veränderungen innerhalb der jeweiligen Gesellschaft aus der hiesigen Versteuerung herausgenommen oder anderes?

 

Es ist mit Stand 04.12.2015 ein Gewerbesteuerertrag von 25,289 Mio. EURO zu benennen, der rd. 1,3 Mio. EURO unter dem Planungsansatz im Haushalt 2015 von 26,590 Mio. EURO liegt.

 

2. Wie viele für die Stadt Haan gewerbesteuerpflichtige Gewerbesteuerbetriebe sind im Technologiepark Haan angesiedelt?

 

Im Technologiepark Haan sind 11 gewerbesteuerpflichtige Gewerbebetriebe angesiedelt.

 

3. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme für das Jahr 2015 aus allen im Technologiepark angesiedelten Firmen? Vorsorglich erinnere ich, dass der § 30 AO nur auf Daten „eines anderen“ bezieht und sich im Technologiepark Haan bereits mehr als zwei Gesellschaften (Konzerne) angesiedelt haben und es somit nicht zu Rückschlüssen auf „einen anderen“ kommen kann.

 

Es ist im Technologiepark nur eine begrenzte Anzahl von Gewerbebetrieben angesiedelt. Die beantragten Daten eröffnen deshalb die Möglichkeit, Rückschlüsse auf die Steuerkraft der Unternehmen zu nehmen. Daher dürfen aufgrund des  strafrechtlich bewehrten Steuergeheimnisses selbst nichtöffentlich keine Daten angegeben werden.