Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, Handlungsoptionen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen zur Erreichung der o. a. Ziele zu erarbeiten und die hierzu notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zur nächsten SUVA-Sitzung am 16. Februar 2016 darzustellen.“

 


Protokoll:

 

Auf Nachfrage prüft die Verwaltung, ob im Gebiet der Bruchermühlenstraße geeignete Standorte für sozialen Wohnungsbau vorhanden sind.

 

Prüfergebnis der Verwaltung:

Der angesprochene Bereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10a „Thienhausen I“ und ist derzeit mit zwei fünfgeschossigen Punkthäusern bzw. mit dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhäusern überbaut. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan setzt hier ein „Reines Wohngebiet“ mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 fest.

Im Jahre 2004 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10a „Thienhausen I“ als Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst. Ein Investor beabsichtigte, auf einer Teilfläche eine Hausgruppe i. S. einer Nachverdichtung zu errichten. Zu einer Realisierung ist es jedoch nicht gekommen; die Planung wurde eingestellt.

Die Flächen sind heute im Privatbesitz. Die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau ist am Standort grundsätzlich denkbar.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig