Sitzung: 12.01.2016 Sozial- und Integrationsausschuss
Vorlage: 51/100/2015
Protokoll:
1.
Bgo. Formella erläutert die Rahmenbedingungen der Gesundheitskarte. Sie zeigt auf,
dass fraglich sei, welcher Verwaltungsaufwand bei dem Kommunen verbleibe und es
kein Null-Summen-Spiel für die Verwaltung aufzeige. Der Leistungsaufwand mit
der Gesundheitskarte liege derzeit bei 8% / 10 € pro Flüchtling pro Monat. Es
ergäbe sich derzeit hierdurch ein Betrag 48.000 €. Neben einigen wenigen
Kommunen in NRW nehme auch Monheim teil an dem Projekt der Gesundheitskarte.
Die Stadt Haan möchte die Erfahrungsberichte anderer Kommunen abwarten und im
2. Halbjahr 2016 nach Auswertung Rückschlüsse ziehen. Diese werde die
Verwaltung dem Ausschuss vorlegen.
Stv.
Sack
fragt, ob es inhaltliche Aspekte für betroffene Zielgruppen gäbe und welche
Gesichtspunkte Monheim veranlasst hätten, dem Projekt beizutreten.
1.
Bgo. Formella erklärt, mit der Gesundheitskarte solle eine bessere und schnellere
Versorgung der Flüchtlinge erreicht werden.
Stv.
Wetterau
führt aus, er halte die Vorlage für angebracht und bitte um einen
Erfahrungsbericht mit Qualitätsprüfung für das 2. Halbjahr 2016. Er erkundigt
sich nach dem Umfang der Leistungen der Krankenhilfe.
StOVR
Thal
erklärt, derzeit läge das vorläufige Rechnungsergebnis 2015 noch nicht vor.
Festzuhalten sei, mit den steigenden Zuzugszahlen steige auch der Aufwand für
die Krankenhilfe deutlich. Die Abwägung zwischen der Einführung der
Gesundheitskarte und dem bisherigen System (Ausgabe von
Krankenbehandlungsscheinen quartalsweise / Einzelfallentscheidung bei
finanziell aufwendigen Behandlungsmaßnahmen) sei möglichst an Hand von
belastbaren Erfahrungen / finanziellen Auswirkungen zu prüfen.
Hinweis:
Mit Stand vom 13.01.2016 betrage der Aufwand für die Krankenhilfe
2015 337.798 € (vorläufiger Rechnungsergebnis 2014: 264.994 €).
Stv.
Drennhaus
erklärt, auch er halte es für sinnvoll, Erfahrungen abzuwarten und bittet um
Prüfung / Schlussfolgerungen in der 2. Jahreshälfte 2016.
1.
Bgo. Formella geht auf die aktuelle Personalsituation ein, im Sachgebiet
Asylleistungen. Derzeit werden von den vorhandenen rd.
2,6/Stellen/Vollzeitkräften rd. 1,6 Vollzeitkräfte für die laufende
Sachbearbeitung eingesetzt, 1,0 Vollzeitkraft sei ausschließlich mit den
Verwaltungsarbeiten der Notunterkunft beschäftigt. Die Verwaltung unternehme
alles, um den Anforderungen gerecht zu werden, jedoch könne nicht alles erfüllt
werden.