Protokoll:

1. Bgo. Formella erläutert die Rahmenbedingungen der Gesundheitskarte. Sie zeigt auf, dass fraglich sei, welcher Verwaltungsaufwand bei dem Kommunen verbleibe und es kein Null-Summen-Spiel für die Verwaltung aufzeige. Der Leistungsaufwand mit der Gesundheitskarte liege derzeit bei 8% / 10 € pro Flüchtling pro Monat. Es ergäbe sich derzeit hierdurch ein Betrag 48.000 €. Neben einigen wenigen Kommunen in NRW nehme auch Monheim teil an dem Projekt der Gesundheitskarte. Die Stadt Haan möchte die Erfahrungsberichte anderer Kommunen abwarten und im 2. Halbjahr 2016 nach Auswertung Rückschlüsse ziehen. Diese werde die Verwaltung dem Ausschuss vorlegen.

 

Stv. Sack fragt, ob es inhaltliche Aspekte für betroffene Zielgruppen gäbe und welche Gesichtspunkte Monheim veranlasst hätten, dem Projekt beizutreten.

 

1. Bgo. Formella erklärt, mit der Gesundheitskarte solle eine bessere und schnellere Versorgung der Flüchtlinge erreicht werden.

 

Stv. Wetterau führt aus, er halte die Vorlage für angebracht und bitte um einen Erfahrungsbericht mit Qualitätsprüfung für das 2. Halbjahr 2016. Er erkundigt sich nach dem Umfang der Leistungen der Krankenhilfe.

 

StOVR Thal erklärt, derzeit läge das vorläufige Rechnungsergebnis 2015 noch nicht vor. Festzuhalten sei, mit den steigenden Zuzugszahlen steige auch der Aufwand für die Krankenhilfe deutlich. Die Abwägung zwischen der Einführung der Gesundheitskarte und dem bisherigen System (Ausgabe von Krankenbehandlungsscheinen quartalsweise / Einzelfallentscheidung bei finanziell aufwendigen Behandlungsmaßnahmen) sei möglichst an Hand von belastbaren Erfahrungen / finanziellen Auswirkungen zu prüfen.

 

Hinweis:

 

Mit Stand vom 13.01.2016 betrage der Aufwand für die Krankenhilfe 2015 337.798 € (vorläufiger Rechnungsergebnis 2014: 264.994 €).

 

Stv. Drennhaus erklärt, auch er halte es für sinnvoll, Erfahrungen abzuwarten und bittet um Prüfung / Schlussfolgerungen in der 2. Jahreshälfte 2016.

 

 

1. Bgo. Formella geht auf die aktuelle Personalsituation ein, im Sachgebiet Asylleistungen. Derzeit werden von den vorhandenen rd. 2,6/Stellen/Vollzeitkräften rd. 1,6 Vollzeitkräfte für die laufende Sachbearbeitung eingesetzt, 1,0 Vollzeitkraft sei ausschließlich mit den Verwaltungsarbeiten der Notunterkunft beschäftigt. Die Verwaltung unternehme alles, um den Anforderungen gerecht zu werden, jedoch könne nicht alles erfüllt werden.