Sitzung: 12.01.2016 Sozial- und Integrationsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 51/101/2015
Beschluss:
1. Die in Anlage 1 zu dieser Vorlage vorgelegte Entgeltbedarfsrechnung zur Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) wird beschlossen.
2. Die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung zu Anlage 2 wird beschlossen, vorbehaltlich des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung zu § 3 (5), vorletzter Absatz.
Protokoll:
1.
Bgo. Formella erläutert die Vorlage und dezidiert die Satzung sowie die
Entgeltkalkulation. Betreffend der Entgeltkalkulation könne sich kurzfristig
durch zusätzlichen Security-Einsatz Veränderungen ergeben. Hier werde die
Verwaltung kurzfristig mit Dringlichkeitsentscheidung an die Politik
herantreten.
Stv.
Metzger
erkundigt sich, ob Vorschläge zur Hausordnung noch Berücksichtigung finden
könnten. Die Verwaltung bejaht dies.
AM.
Schneider
äußert, die Formulierung in der Satzung in § 3 Abs. 5 Satz 2 (vorletzter
Absatz, auch im Kontext mit § 3 Abs. 5 Nr. 2) sei aus seiner Sicht rechtlich
bedenklich. Er bitte die Verwaltung zu prüfen, ob das Rechtschutzinteresse der
Betroffenen gewahrt sei und ggf. eine andere Formulierung erforderlich werde.
1.
Bgo. Formella führt aus, dass nun die Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung aufgezeigt
werden müssen. Die rechtliche Prüfung zum kommenden HFA werde zugesagt.
StOVR
Thal erklärt,
dass in jedem Einzelfall eine Prüfung stattfinden werde einschließlich
Ermessensabwägung. Die Handlungsgrundlage für die Verwaltung müsse in der
Satzung klar und eindeutig geregelt sein. Ein vorübergehender Verbleib in der
Wohnunterkunft werde durch die Satzung eröffnet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig