Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Die in Anlage 1 zu dieser Vorlage vorgelegte Entgeltbedarfsrechnung zur Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) wird beschlossen.

 

2. Die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung zu Anlage 2 wird beschlossen, vorbehaltlich des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung zu § 3 (5), vorletzter Absatz.

 


Protokoll:

1. Bgo. Formella erläutert die Vorlage und dezidiert die Satzung sowie die Entgeltkalkulation. Betreffend der Entgeltkalkulation könne sich kurzfristig durch zusätzlichen Security-Einsatz Veränderungen ergeben. Hier werde die Verwaltung kurzfristig mit Dringlichkeitsentscheidung an die Politik herantreten.

 

Stv. Metzger erkundigt sich, ob Vorschläge zur Hausordnung noch Berücksichtigung finden könnten. Die Verwaltung bejaht dies.

 

AM. Schneider äußert, die Formulierung in der Satzung in § 3 Abs. 5 Satz 2 (vorletzter Absatz, auch im Kontext mit § 3 Abs. 5 Nr. 2) sei aus seiner Sicht rechtlich bedenklich. Er bitte die Verwaltung zu prüfen, ob das Rechtschutzinteresse der Betroffenen gewahrt sei und ggf. eine andere Formulierung erforderlich werde.

 

1. Bgo. Formella führt aus, dass nun die Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung aufgezeigt werden müssen. Die rechtliche Prüfung zum kommenden HFA werde zugesagt.

 

StOVR Thal erklärt, dass in jedem Einzelfall eine Prüfung stattfinden werde einschließlich Ermessensabwägung. Die Handlungsgrundlage für die Verwaltung müsse in der Satzung klar und eindeutig geregelt sein. Ein vorübergehender Verbleib in der Wohnunterkunft werde durch die Satzung eröffnet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig