Sitzung: 10.02.2016 Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 32-2/030/2016
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung und die innerhalb des Kreises Mettmann abgestimmte weitere Vorgehensweise
zur Kenntnis:
1./ Es besteht weiterhin die Absicht, sich einer gemeinsamen
Rattenbekämpfung aller kreisangehörigen Gemeinden anzuschließen. Die hierzu notwendige neue öffentlich-rechtliche
Vereinbarung ab dem Jahr 2017 und die damit verbundenen genauen Kosten werden
dem Ausschuss nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und der sonstigen
notwendigen Vorarbeiten durch den Kreis Mettmann voraussichtlich im Herbst
dieses Jahres vorgelegt.
2./ Die Rattenbekämpfung außerhalb der kreisweiten Vereinbarung (auf
Privatgrundstücken) wird künftig den Grundstückseigentümern auf Grundlage des
allgemeinen Ordnungsrechtes übertragen. Die Kosten tragen die
Grundstückseigentümer. Die Verwaltung wird zeitgleich mit den Unterlagen zu
Ziffer 1 die dazu erforderliche „Ordnungsbehördliche Verordnung“ vorlegen.
Protokoll:
Stv. Lukat möchte seitens der WLH-Fraktion wissen, welchen konkreten Anlass es gegeben habe, dass sich ein Sachverständiger mit der Thematik auseinandergesetzt habe.
StOAR Skroblies erläutert, der Kreis habe sehr unterschiedliche Ergebnisse auf seine Ausschreibung bekommen, weshalb man sich dazu entschieden habe, einen Sachverständigen einzubeziehen.
Stv. Lukat fragt nach, wie künftig auf privaten Grundstücken die Rattenbekämpfung der Eigentümer überprüft werde.
StOAR Skroblies legt dar, schon derzeit gebe es eine allerdings kreisweite ordnungsbehördliche Verordnung, welche ab 2017 in eine städtische ordnungsbehördliche Verordnung umgewandelt würde. Diese beinhalte wie bisher auch ein Betretungsrecht der privaten Grundstücke für die Ordnungsbehörde.
Stv. Lerch regt seitens der GAL-Fraktion die Aufklärung der Bevölkerung bzw. Hauseigentümer bzgl. Rattenbekämpfungsmaßnahmen an.
StOAR Skroblies wird diese Anregung beim kommenden kreisweiten Treffen ansprechen.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich