Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung und die innerhalb des Kreises Mettmann abgestimmte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis:

 

1./   Es besteht weiterhin die Absicht, sich einer gemeinsamen Rattenbekämpfung aller kreisangehörigen Gemeinden anzuschließen.  Die hierzu notwendige neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab dem Jahr 2017 und die damit verbundenen genauen Kosten werden dem Ausschuss nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und der sonstigen notwendigen Vorarbeiten durch den Kreis Mettmann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorgelegt.

 

2./   Die Rattenbekämpfung außerhalb der kreisweiten Vereinbarung (auf Privatgrundstücken) wird künftig den Grundstückseigentümern auf Grundlage des allgemeinen Ordnungsrechtes übertragen. Die Kosten tragen die Grundstückseigentümer. Die Verwaltung wird zeitgleich mit den Unterlagen zu Ziffer 1 die dazu erforderliche „Ordnungsbehördliche Verordnung“ vorlegen.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat möchte seitens der WLH-Fraktion wissen, welchen konkreten Anlass es gegeben habe, dass sich ein Sachverständiger mit der Thematik auseinandergesetzt habe.

 

StOAR Skroblies erläutert, der Kreis habe sehr unterschiedliche Ergebnisse auf seine Ausschreibung bekommen, weshalb man sich dazu entschieden habe, einen Sachverständigen einzubeziehen.

 

Stv. Lukat fragt nach, wie künftig auf privaten Grundstücken die Rattenbekämpfung der Eigentümer überprüft werde.

 

StOAR Skroblies legt dar, schon derzeit gebe es eine allerdings kreisweite ordnungsbehördliche Verordnung, welche ab 2017 in eine städtische ordnungsbehördliche Verordnung umgewandelt würde. Diese beinhalte wie bisher auch ein Betretungsrecht der privaten Grundstücke für die Ordnungsbehörde.

 

Stv. Lerch regt seitens der GAL-Fraktion die Aufklärung der Bevölkerung bzw. Hauseigentümer bzgl. Rattenbekämpfungsmaßnahmen an.

 

StOAR Skroblies wird diese Anregung beim kommenden kreisweiten Treffen ansprechen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich