Protokoll:

Stv. Giebels stellt die Frage, warum die Schranke am Diekerkarree abends bei Veranstaltungen geschlossen ist.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Parkplätze sind aus verschiedenen Gründen der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Zum einen handelt es sich bei den dahinterliegenden Stellplätzen um die bauordnungsrechtlich vorzuhaltenden Parkplätze für die Mitarbeiter von Schule, OGS und Musikschule. Desweiteren ist die Nutzung des Parkplatzes gemäß Schallschutzkonzept, das verpflichtender Bestandteil der Baugenehmigung ist, zur Begrenzung der Schallemissionen zu den hinter liegenden Nachbarn nur bis spätestens 22.00 Uhr erlaubt. Bei einer Öffnung des Parkplatzes für die Öffentlichkeit oder Besucher von schulischen Veranstaltungen sieht die Verwaltung selbst bei Einsatz eines Parkwächters keine Möglichkeit zu gewährleisten, dass das letzte Fahrzeug bis 22.00 h den Parkplatz verlassen hat. Hinweis: Mit dem Parkhaus Dieker Str. steht Besuchern in fußläufiger Nähe eine Parkmöglichkeit zur Verfügung.

Desweiteren wird darauf verwiesen, dass für die Aula ausschließlich "schulische" Nutzungen durch Grundschule, OGS und Musikschule durch die Baugenehmigung abgedeckt sind.

 

 

Stv. Dürr bittet um Beantwortung der Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung des Geländes zwischen Düsseldorfer Straße und Erikaweg (altes Hagemann Gelände/Umzug Baumarkt/Wohngebiet)? Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

2. Unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit ist es geboten, auf dem Bahnsteig Richtung Köln des Haaner Bahnhofs einen Fahrkartenautomaten als Ergänzung zu dem Fahrkartenautomaten auf der östlichen Seite der Fußgängerbrücke aufzustellen. Hat die Stadt Haan sich hierfür gegenüber der Bahn eingesetzt bzw. wird sie die Anregung aufnehmen und sich dafür einsetzen?

 

 

Antwort der Verwaltung:

zu Nr. 1:

Das Gelände ist inzwischen weitgehend abgeräumt, so dass die Verwaltung mit einem zeitnahen Beginn der Baumaßnahmen rechnet.

 

zu Nr. 2:

Unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit bittet die Stadtverwaltung die Deutsche Bahn seit der rechtlichen Übernahme der barrierefreien Fußwegeverbindung vom Wohngebiet „Alte Pumpstation“ zum Bahnsteig um Aufstellung eines Fahrkartenautomaten auf dem Bahnsteig Richtung Köln.

Diese Aufstellung wurde bisher von der Deutschen Bahn  mit Verweis auf das vergleichsweise geringe Fahrgastaufkommen und alternative Ticketzugangsmöglichkeiten abgelehnt. Die Verwaltung hatte zwischenzeitlich auch geprüft, ob erfolgversprechende rechtliche Möglichkeiten gegenüber der DB ausgeübt werden könnten. Das Prüfergebnis war jedoch negativ.

Seit ein paar Monaten gibt es bei der Bahn für unser Anliegen einen neuen Ansprechpartner. Dieser hat nun eine erneute Prüfung und Wertung der Aufstellung eines Fahrkartenautomaten auf dem Bahnsteig Richtung Köln als Ergänzung zu dem Fahrkartenautomaten auf der Fußgängerbrücke in Aussicht gestellt. Diese erfolge unter Beteiligung des Verkehrsverbundes.

Sobald ein Prüfergebnis vorliegt, wird die Verwaltung den Fachausschuss über dieses informieren.

 

 

Stv. Schniewind fragt, ob bzw. wann die Fahrbahnunebenheiten der B 228 am Übergang der Eisenbahnüberführung beseitigt werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung hatte den Landesbetrieb bereits wiederholt auf den Mangel hingewiesen. Straßen.NRW sagte zu, die Unebenheiten im Zuge der Arbeiten an dem letzten Sanierungsabschnitt der B 228 im März dieses Jahres zu untersuchen.