Protokoll:

AM Schneider erklärt, dass ihm der angesetzte Wert des Kreises Mettmann für die Kosten der Unterkunft mit 5,50 €/qm im SGB II- und SGB XII-Bereich nach wie vor Sorgen bereite. Er lobt an dieser Stelle die Arbeit der Kolleginnen im SGB XII-Bereich für die individuelle Einzelfallprüfung der o.g. Kosten. Er erfragt, ob den Kreisdezernenten die damit einhergehende Problematik im SGB II- und SGB- XII-Bereich bewusst sei.

 

1. Bgo. Formella wird dieses Thema mit in das nächste Treffen der Sozialdezernenten mitnehmen.

 

Stv. Lukat bemängelt die Auskunft über ihre gestellten Anträge zum Thema Notfallpraxis.

 

StOVR Thal gibt an, dass die Angelegenheit der Auflösung der Notfallpraxis von Herrn Rennert geprüft wurde. Es liegt hier keine Zuständigkeit der Stadt Haan vor. Der Rat könne jedoch ein Schreiben für die kassenärztliche Vereinigung auf den Weg bringen.