Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Es wird eine externe Begutachtung zur steuer-  und kartellrechtlichen Optimierung der Beteiligungen beauftragt.

Die erforderlichen Mittel von voraussichtlich 60.000 € brutto werden vom Rat bereitgestellt.

 


Protokoll:

 

Bgm. Dr. Warnecke führt mit der Feststellung ein, der Rat habe im Mai 2015 einen ähnlichen Beschluss bereits gefasst, der aber allein die Prüfung des steuerlichen Querverbundes betroffen habe. Dieser Beschluss greife aber zu kurz, zumal die Rechtslage immer noch unklar sei. Wichtig sei, die Kapitalertragssteuerpflicht zu vermeiden. Das Gutachten müsse weitergefasst werden und die kartellrechtliche Komponente einbezogen werden. Auch sei weiterhin die Einholung einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung erforderlich.

 

Stv. Lukat merkt an, die WLH-Fraktion werde hier widersprechen, weil man dies als den falschen Weg sehe. Es gebe zu viele offene Fragen. Besser wäre es, die Vereine einzubeziehen.


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja- und 2 Nein-Stimmen