Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Haan vom ….03.2016 wird wie folgt geändert:

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs.1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW S. 732), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) - in ihren z. Zt. geltenden Fassungen - hat der Rat der Stadt Haan am 08.03.2016 folgende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze beschlossen:

 

§ 1

Die Steuersätze für die Realsteuern werden ab dem 1.1.2016 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe      (Grundsteuer A)       auf 219 v.H.

1.2 für die Grundstücke                                                      (Grundsteuer B)       auf 433 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                    auf 421 v.H.

 

§ 2

Die Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig