Beschluss:
„Aufgrund der §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) in ihrer z. Zt.
geltenden Fassung wird die Satzung über
die Erhebung von Entgelten im Rahmen der „nachschulischen Betreuung von
Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I“ entsprechend der Anlage I zu
Sitzungsvorlage 40/014/2009
beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig