Beschluss:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen eine gemeinsame Zielvereinbarung mit dem Behindertenbeauftragten und den Gruppierungen für Behinderte nach § 7 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan vom 04.12.2006 zu verhandeln und nach Vorberatung im Sozialausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Behindertenbeauftragten alle relevanten Bauplanungen (Bebauungspläne, Verkehrsplanungen, Bauvorhaben / Bauanträge der Stadt Haan) in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, damit dieser die Planungen auf ihre Barrierefreiheit prüfen kann.
Gegebenenfalls reicht
eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Amtes über die Einhaltung aller
gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit aus. In Zweifelsfragen hat der
zuständige Ausschuss auf Antrag des Behindertenbeauftragten zu entscheiden.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig