Beschluss:

 

„1./ Die vorgestellten Ergebnisse zum Entwurf des Radwegekonzeptes werden zur Kenntnis genommen.

 

2./ Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Straßenbaulastträger die Einrichtung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens bergauf und von Aufstellflächen für Fahrradfahrer an den Kreuzungsbereichen gemäß den Vorgaben des vorgelegten Radwegekonzeptes vom März 2016 abzustimmen und diese Maßnahmen bereits im Rahmen der anstehenden, abschließenden Markierungsarbeiten im Zuge der derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen an der B 228 gemäß Nr. 1, Nr. 2, und Nr. 4 umsetzen zu lassen.

Im Abschnitt zwischen Böttinger Straße und Kölner Straße wird der stadteinwärts führende Fahrradschutzstreifen beibehalten; jedoch werden die Längsparkplätze von der Nordseite auf die Südseite der Fahrbahn verlegt, da auf dieser Straßen-seite mehr Einzelhandelsnutzungen vorhanden sind, als auf der Nordseite.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit an geeigneten Abschnitten des nordseitigen Bürgersteigs Längsparkplätze außerhalb der Fahrbahn angelegt werden können.  

 

 


Protokoll:

 

TBgo Alparslan weist darauf hin, dass die Vorlage eine Zusammenfassung der Ergebnisse der drei Sitzungen des Arbeitskreises Verkehrsentwicklungsplan (AK VEP) darstellt. Dieser bestand aus Mitgliedern der Verwaltung und Mitgliedern aller Fraktionen.

Er verweist weiter auf die fehlende Standortgunst der Geschäfte im Abschnitt zwischen Böttinger Straße und Kölner Straße. Die heutige Fußwegsituation sei unhaltbar, insofern komme es bei einer Neuordnung zu einer deutlichen Verbes-serung der Fußgängersicherheit.

Stv. Schniewind bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und inwiefern sich die Realisierung der durchgehenden Wegeverbindung durch das Sandbachtal zeitnah realisieren lässt (z. B. unter Beantragung von Fördermitteln).

Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zu.

Nach Diskussion im Ausschuss wurde das Ergebnis des AK VEP bezüglich des Abschnittes der B 228 zwischen der Böttinger Straße und der Kölner Straße (Punkt 3 der Niederschrift zur 3. Sitzung des AK VEP) wie folgt geändert:

Der stadteinwärts führende Fahrradschutzstreifen wird beibehalten; jedoch werden die Längsparkplätze von der Nordseite auf die Südseite der Fahrbahn verlegt, da auf dieser Straßenseite mehr Einzelhandelsnutzungen vorhanden sind, als auf der Nordseite. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in wie weit an geeigneten Abschnitten des nordseitigen Bürgersteigs Längsparkplätze außerhalb der Fahrbahn angelegt werden können.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig