Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, Ausbaumöglichkeiten in bestehenden Kindertageseinrichtungen zu prüfen und mögliche Standorte für eine neue Kindertageseinrichtung zu ermitteln.


Protokoll:

In einleitenden Worten schlägt der Vorsitzende vor, die Vorlage Frage für Frage abzuhandeln.

 

Nach Erläuterungen der Verwaltung zu Frage 1 (Absagen und Platzfehlbedarf) fragt die CDU-Fraktion an, wie viele Zusagen für das Kindergartenjahr 2016/17 an gemeindefremde Kinder erteilt worden seien. Die Verwaltung informiert, dass es derer 23 gegeben hätte. AM Herr Dr. Pech fragt an, ob bei der Bedarfsberechnung auch Flüchtlingskinder berücksichtigt worden seien, die noch keinen Bedarf gemeldet haben. Die Verwaltung bejaht dies. Der Vorsitzende ergänzt, dass auf eine entsprechende Bedarfsmeldung bzw. (höhere) Nachfrage hinzuwirken sei. Die CDU-Fraktion fragt an, welche freien Platzkapazitäten in der Kindertagespflege noch vorhanden seien. Die Verwaltung informiert, dass für das Kindergartenjahr 2016/17 aktuell lediglich 3 freie Teilzeitplätze in Großtagespflegestellen gemeldet worden seien. Zum „Übergang“ Kindertagespflege/Kindertageseinrichtung informiert der Vorsitzende, dass über eine Verbesserung bereits in der AG 78  eine Diskussion geführt worden sei. Die CDU-Fraktion regt eine optimierte Kopplung der beiden Betreuungsformen an, wozu aus Sicht von AM Frau Bachmann-Blumenrath das Anmeldeverfahren „kitaVM“ beitragen könnte.

Nach Erläuterungen der Verwaltung zu Frage 2 (Bedarfsdeckungsquote und gemeindefremde Kinder) zeigt sich die CDU-Fraktion erstaunt über die hohe und überdurchschnittliche Zahl gemeindefremder Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen. Die SPD-Fraktion fragt nach dem aktuellen Sachstand bzgl. Anwendung des interkommunalen Ausgleichs gem. § 21d KiBiz. Die Verwaltung informiert, dass der Ausgleich mit Besetzung der derzeit vakanten Stelle im Sachgebiet "Kindertageseinrichtungen" zeitnah umgesetzt werden solle, allerdings nur eine Teilrefinanzierung des Aufwandes darstelle.

Die Verwaltung erläutert zu den Fragen 3 (Berechnung der Bedarfsdeckungsquote und Relativierung der Zahl abgelehnter Kinder), 4 (Bevölkerungsvorausberechnung) und 5 (Hochrechnung und Planung) - ergänzt um den Hinweis auf eine für den Rat am 28. Juni 2016 vorgesehene Beratung des Erbbaurechtsvertrages Private Kindergruppe (Bachstraße) / einen voraussichtliche Baubeginn im Herbst 2016.

 

Die CDU-Fraktion fragt an, ob die Mittel aus dem Ü3-Investitionsprogramm des Landes bei dem Projekt „Bachstraße“ eingesetzt werden können. Aus Sicht der Verwaltung sei derzeit noch offen, ob die Frist für die Antragstellung (30.08.2016) erreicht werden könne. Eine mögliche Verwendung der Mittel für den Neubau der städtischen Kindertageseinrichtung in der Robert-Koch-Straße werde derzeit geprüft. AM Herr Dr. Pech weist darauf hin, dass zusätzlich zu den Ausführungen der Vorlage ein wahrscheinlich weiter steigender (U3)Bedarf zu berücksichtigen sei. Der Vorsitzende regt einen Grundsatzbeschluss für die Prüfung von Standorten bzw. für den Bau einer neuen Kindertageseinrichtung an. Die SPD-Fraktion fragt an, a) ob Überbelegungen bei der Mittelbeantragung beim Land im März berücksichtigt worden seien, b) wie der festgestellte Fehlbedarf gedeckt werden könne und c) ob dafür die städtische Kindertageseinrichtung  Alleestraße in Betrieb gehalten werden könne. Die Verwaltung bejaht Anfrage a) und erläutert zu b), dass Lösungen wie u.a. eine Vergrößerung des Neubaus der städtischen Einrichtung in der Robert-Koch-Straße geprüft würden. Zu c) führt die Verwaltung aus, dass der Betrieb der Einrichtung in der Alleestraße aufgrund baulicher/räumlicher Mängel befristet sei und die Betriebserlaubnis ebenso wie die der Einrichtung der Privaten Kindergruppe in der Bachstraße an einen Neubau gekoppelt sei. Die Bürgermeisterin wirft ein, dass die Beratungen über Standorte bzw. den Neubau einer Einrichtung in Gesamtschau mit einer Regelung bzgl. der hohen Zahl gemeindefremder Kinder zu sehen sei. AM Herr Dr. Pech bemerkt, dass der festgestellte Fehlbedarf exklusive gemeindefremder Kinder sei und demnach einen Mindestbedarf darstelle. Die CDU-Fraktion erklärt, die Aufnahmekriterien der Träger nachvollziehen zu können, die hohe Zahl gemeindefremder Kinder aber dennoch abzusenken sei und schlägt daher vor, ab dem Kindergartenjahr 2017/18 grundsätzlich keine gemeindefremden Kinder mehr aufzunehmen und über entsprechende Ausnahmen das Jugendamt entscheiden zu lassen. Auch werde vorgeschlagen, Erweiterungsmöglichkeiten in bestehenden Einrichtungen zu prüfen. Die SPD-Fraktion fragt an, ob die gemeindefremden Kinder trägerscharf ermittelt werden könnten.

Die Verwaltung bejaht dies (siehe unten: nachrichtliche Darstellung). Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Trägerstruktur und der unterschiedlichen Aufnahmekriterien eine Absenkung der Zahl gemeindefremder Kinder auf „0“ unrealistisch sei und die Aus-/Anbauoptionen in bestehenden Einrichtungen weitestgehend ausgeschöpft seien. Er schlägt daher einen Grundsatzbeschluss des Rates für den Bau einer neuen Kindertageseinrichtung vor sowie eine Beauftragung der Verwaltung für die Ermittlung von Standorten für einen Neubau. Die CDU-Fraktion möchte zunächst geprüft wissen, ob eine Kombination aus An-/Ausbauten und Aufnahmestopp für gemeindefremde Kinder den Platzfehlbedarf nicht bereits decken könnte. Die WLH-Fraktion merkt an, dass die derzeitigen Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen untragbar seien und unterstützt den vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Grundsatzbeschuss. Die SPD-Fraktion fragt an, ob es eine belastbare Rechtsgrundlage für einen Aufnahmestopp bzw. eine Quotierung gemeindefremder Kinder gäbe. Der Vorsitzende erklärt, dass verschiedene Regelungen denkbar seien, z.B. formelle Vorgaben, Satzungen, JHA-Beschlüsse etc.. Die CDU-Fraktion gibt zu bedenken, dass sich mit einer Kopplung des Aufnahmestopps alleine an die Defizitabdeckung „oberhalb KiBiz“ (gemäß Vorlage 51/109/2016) keine spürbare Absenkung der Zahl gemeindefremder Kinder erreichen lassen werde.

 

Der JHA schlägt vor, dass die Verwaltung gemeinsam mit der AG 78 verbindliche Kriterien zur Aufnahme gemeindefremder Kinder erarbeitet und in den kommenden Jugendhilfeausschuss einbringt.

 

Die FDP-Fraktion fragt an, ob bei den gemeindefremden Kindern solche mit (z.B. MitarbeiterInnenkind) und solche ohne Bezug zu Haan quantifiziert werden könnten. Die Verwaltung erklärt, dies aktuell nicht beantworten zu können und die Sache ggf. im Rahmen der AG 78 aufzubereiten sei. AM Herr Dr. Pech weist darauf hin, dass die AG 78 bereits Aufnahmekriterien verabschiedet hätte. Der Vorsitzende erwidert, dass diese Kriterien ergänzend mit dem Ziel zu hinterlegen seien, dass die Zahl gemeindefremder Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen zu reduzieren ist. Er schlägt daher vor, im Juni eine zusätzliche JHA-Sitzung einzuplanen, in der die in der AG 78 erarbeiteten Kriterien - anhand derer das Jugendamt über eine Aufnahme entscheiden kann - vorgestellt werden. AM Frau Rother führt aus, dass sie eine sachliche Verknüpfung von Aufnahmepraxis und Defizitabdeckung kritisch sehe und plädiert für einen für alle Träger geltenden Grundsatzbeschluss. Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlussfassung zu TOP 3 im JHA im Juni neu zu beraten und inhaltlich mit diesem TOP zusammenzuführen. Die CDU-Fraktion regt für die weiteren Beratungen eine Abfrage der Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in den umliegenden Städten an. AM Herr Dr. Pech verweist auf trägerhoheitliche Richtlinien bei der Aufnahmepraxis und äußert sein Unverständnis über den noch nicht umgesetzten interkommunalen Ausgleich. Der Stadtelternrat spricht sich dafür aus, dass Kinder mit Wohnsitz Haan bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden und dafür verbindliche Aufnahmekriterien zu erarbeiten seien.

 

Im JHA besteht Konsens, dass die Verwaltung gemeinsam mit der AG 78 einen verbindlichen Kriterienkatalog zur Aufnahme gemeindefremder Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen entwickeln und in der kommenden Jugendhilfeausschusssitzung vorstellen soll (siehe Beschluss TOP 3) und TOP 3 daher - ohne Beratung in HFA/Rat - in die nächste JHA-Sitzung geschoben werden.

 

Unter dem Hinweis der Verwaltung, dass Ausbaumöglichkeiten in bestehenden Kindertageseinrichtungen ausgeschöpft seien, kommt es zur Abstimmung über den als Kompromiss gefundenen Beschlussvorschlag (vgl. auch Beschluss zu TOP 3).

 

Nachrichtliche Darstellung:

Gemeindefremde Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen nach Träger

 

2015/16

Zusagen 2016/17

Abgänge 2015/16

insg.

67

25

14

davon

AWO

8

1

2

Ev. Kirchengemeinde

14

6

3

Ev.-Ref. Kirchengemeinde

10

7

2

kath. Kirchengemeinde

2

1

1

Caritas

6

6

0

Private Kindergruppe

9

0

2

Waldorfkindergarten

17

4

4

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig