Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Das vorgelegte erweiterte öffentliche Fazit der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung frei gegeben.


Protokoll:

 

Bgm. Dr. Warnecke stellt den bisherigen Ablauf und den aktuellen Stand des Verfahrens dar.

 

Daraufhin stellt Hr. Beier von der örtlichen Rechnungsprüfung sein fortgeschriebenes öffentliches Fazit vor (Anlage 1).

 

In der Folge erläutert Stv. Ruppert seitens der FDP-Fraktion einen Fragenkatalog (Anlage 2).

 

1.Bgo. Formella erklärt, dass dieser erst ca. anderthalb Stunden vor der Sitzung per Fax eingegangen sei. Es sei hierzu zusammengefasst festzustellen, dass im Zusammenhang mit den jährlichen Haushaltsplanberatungen sowie zu den Jahresrechnungen das nachgefragte Controlling stattgefunden habe.

 

Stv. Wetterau bedauert für die CDU-Fraktion, dass die konkrete Schadenshöhe wegen unvollständiger Prüfunterlagen nicht beziffert werden könne. Er legt dar, dass der Rat immer wieder nach der Auskömmlichkeit der Gebührenrechnungen gefragt und die Verwaltung diese auch zugesichert habe. Erst der Jahresabschluss 2013, den der Rat im September 2015 erhielt, ließ eine Unterdeckung in diesem Bereich erkennen. Fazit sei, dass nicht der Rat, sondern die Verwaltung die Defizite billigend in Kauf genommen habe. Seine Fraktion dränge nun auf einen sauberen Abschluss des Verfahrens und regt eine erneute, diesmal aber externe, Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer an. Dieser solle die Angelegenheit zu den Themen Diensthaftung und strafrechtliche Konsequenzen untersuchen.

 

Stv. Lukat ergänzt seitens der WLH-Fraktion, die überörtliche Prüfung durch die GPA habe den Rat in Sicherheit gewogen. Dokumentationspflichten, die eine detaillierte Prüfung erst möglich machen, seien nicht eingehalten worden. Da auch die aktuell gültige Gebührenbedarfsberechnung aufgrund des Mangels an prüffähigen Unterlagen nicht umfassend prüfbar sei, bitte sie die örtliche Rechnungsprüfung um Auskunft, inwieweit Diensthaftung und Strafrechtlichkeit auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen überhaupt geprüft werden können.

 

Hr. Beier geht davon aus, dass auch ein externer Wirtschaftsprüfer Probleme bei der Auswertung der verfügbaren Unterlagen habe.

 

Stv. Giebels fragt angesichts der unvollständigen Aktenlage, ob die örtliche Rechnungsprüfung zu Prüfbeginn eine Vollständigkeitserklärung von der Verwaltung habe vorlegen lassen.

 

Dies wird von Hr. Beier verneint.

 

Weiter führt Stv. Giebels aus, HFA und RPA seien über die Defizite bei den Gebühren pflichtwidrig nicht informiert worden. Die Begründung der Verzögerung bei der Vorlage der neuen Gebührenrechnung im 4. Quartal 2015 hätte dem Rat gespiegelt werden müsse und lasse sich nur mit dem laufenden Bürgermeisterwahlkampf erklären. Seine Fraktion wolle, dass ein Rechnungsvergleich für das 4. Quartal 2015 transparent gemacht werde. Man fordere eine konkrete Schadensberechnung. Der Rat sei in der Pflicht, den Schaden für die Stadt zu minimieren. Auch seien die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung hierfür zu klären. Das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Verwaltung habe gelitten und müsse wieder hergestellt werden.

 

Stv. Schwierzke fragt, ob die Unterlagen wirklich unvollständig oder nur schlampig geführt gewesen seien, schließlich hätten die Krankenkassen diese akzeptiert.

 

Hr. Beier erläutert hierzu, dass die Krankenkassen das Zustandekommen der Summen nicht prüften. Die Unterlagen seien unvollständig.

 

Stv. Lerch erklärt in ihrer Funktion als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, die weitere Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers sei nicht zielführend, weil aufgrund der Qualität der Unterlagen keine weitere Erkenntnis für den Rat zu erwarten sei. Im heute durch sie unterzeichneten RPA-Protokoll lege die Verwaltung dezidiert dar, wie sie in der Zukunft derartige Vorgänge verhindern wolle. Der Blick müsse jetzt nach vorne gerichtet werden.

 

Stv. Drennhaus vermutet, die damalige Trennung von der RPA-Leitung könne deshalb erfolgt sein, weil dieser die in Rede stehenden Vorgänge aufdecken wollte. Fehlerhaft sei vor allen gewesen, die Gebühren von Rettungs- und Krankentransport bei der Kalkulation zu vermischen. Dadurch habe man eine scheinbare Auskömmlichkeit der Gebühren errechnet, die nie gegeben war. Allerdings glaubt auch er nicht an eine weitere zielführende externe Untersuchung. Abschließend appelliert er an Rat und Verwaltung, sich gemeinsam Versäumnisse in dieser Frage einzugestehen.

 

Stv. Lukat ist der Auffassung, ehrenamtliche Kommunalpolitiker müssten sich auf die Auskünfte der Verwaltung verlassen können. Daher unterstütze die WLH-Fraktion das Ansinnen der CDU-Fraktion.

 

Hr. Beier erklärt, die örtliche Rechnungsprüfung würde sich nach Übergabe eines weiteren Aktenordners in der Lage sehen, das letzte Quartal 2015 erneut zu prüfen und bis zur nächsten Sitzung des RPA am 09.06.2016 eine Schadensberechnung anzustellen.

 

Hierzu besteht Einvernehmen.

 

Bgm. Dr. Warnecke fasst zusammen, es gebe keinen genau bezifferbaren Schaden, viele Verantwortliche und die örtliche Rechnungsprüfung habe eine Prüfung des 4. Quartals 2015 zur kommenden Sitzung des RPA zugesagt.

 

Im Folgenden legt sie dar, wie die Verwaltung für die Zukunft solche Vorgänge verhindern will:

 

  • Dokumentation der Kosten in elektronischer und schriftlicher Form (Erweiterung der Einsatz- und Abrechnungsprogramme, Rechnungszusammenstellung mit

Quellenangaben bzw. Beifügung der Quellen)

 

  • Grundlegende Abstimmung der Systematik für alle Gebührensatzungen mit dem Rat unter Angabe der finanziellen und personellen Auswirkungen:

Höhe der Verzinsung, Verwendung von KGSt-Werten oder Ermittlung der Kosten der Querschnittsämter, Zugrundelegung des Wiederbeschaffungszeitwertes mit Rücklagenbildung oder der

Anschaffungskosten für AfA und Verzinsung

 

  • zweitätiger Workshop in Haan mit Fertigstellung einer Kalkulation in einem

Betriebsabrechnungsbogen, soweit möglich unter Berücksichtigung der HKR-Software

 

  • Besuch der vom RPA empfohlenen Fortbildung

jährlich wiederkehrende Vorlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Folgejahr und der Jahresrechnung des vorletzten Jahres im Herbst mit entsprechend höherer personeller Bindung (Anpassung an den Zeitplan des technischen Dezernates)

 

  • Vier-Augen-Prinzip

 

  • Lfd. Abstimmung der Gebührenbedarfsrechnung mit der Kostenrechnung des

Finanzdezernates unter Einbeziehung der HKR-Software (Ergebnisrechnung des Finanzdezernates = Ergebnis Gebührenhaushalt)

 

Stv. Lukat bittet die Verwaltung im Sinne einer maximalen Transparenz darum, im kommenden RPA dann auch bisher nicht-öffentliche Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

StORR Rennert gibt eine persönliche Erklärung ab, in welcher er auch auf die lokale Presseberichterstattung abstellt. Die dort als Schadenssumme kolportierten Zahlen empfinde er als rufschädigend und habe lange überlegt, ob er gegen diese Darstellung strafrechtlich vorgehen werde.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich