Beschluss:

 

1. Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Haan wird gem. § 96 und § 101GO NRW   festgestellt.

 

2. Der im Haushaltsjahr 2014 entstandene Jahresfehlbetrag von 3.460.433,40 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 448.626,23 Euro und erstmalig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.011.807,17 Euro gedeckt.

 

3. Die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird zurückgestellt, bis die noch offenen Fragen abschließend geklärt sind.

 


Protokoll:

 

Bgm. Dr. Warnecke verweist auf die Antwort der Kommunalaufsicht, die den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vorliegt und fasst diese und die Kommentierung zu § 96 GO NRW kurz zusammen.

 

Stv. Wetterau erklärt für die CDU-Fraktion, die örtliche Rechnungsprüfung habe die noch offenen Fragen und Mängel nicht abschließend prüfen können. Man wolle im Sinne eines sauberen Verfahrensabschlusses die haftungs- und dienstrechtlichen Konsequenzen durch eine Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen und daher die Entlastung zeitlich zurückstellen. Gleichzeitig könnten bei der Versicherung Ausgleichszahlungen geltend gemacht werden.

 

Stv. Lukat moniert für die WLH-Fraktion, ein Zurückstellungsantrag der CDU-Fraktion liege nicht vor.

 

Stv. Stracke gibt seitens der SPD-Fraktion zu bedenken, dass sich der Rat mit einer Entlastung trotz offener Fragen rechtlich binde.

 

Stv. Lukat erwähnt die Option, eine beschränkte Entlastung erteilen zu können.

 

Dies stößt bei der CDU-Fraktion auf rechtliche Bedenken, eine zeitliche Zurückstellung der Entlastung sei die rechtlich sauberere Variante.

 

Stv. Lerch wundert sich als Vorsitzende des RPA über die plötzlich vorgetragenen Bedenken, die im Fachausschuss niemand vorgebracht habe.

 

Stv. Giebels betont, der CDU-Fraktion sei an der Ermittlung einer konkreten Schadenshöhe für die Haushaltsjahre 2013-2015 gelegen.

 

Stv. Wetterau verliest noch einmal den Antrag der CDU-Fraktion (Anlage 1).

 

Stv. Lukat bittet die Verwaltung um Darlegung der finanziellen Auswirkungen dieses Antrages.

 

1.Bgo. Formella legt das Vergabeverfahren dar, nachdem mindestens 3 Angebote einzuholen seien. Lägen diese außerhalb des Kämmererlimits, sei die Finanzierung nur mittels einer Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung möglich.

 

Nach einer kurzen Debatte über den möglichen Prüfungsumfang einer anwaltlichen Prüfung formuliert Stv. Giebels einen alternativen Beschlusstext zu Ziffer 3:

 

Die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird zurückgestellt, um offene Fragen klären zu können.

 

Stv. Lukat erklärt abschließend, die WLH-Fraktion werde diesen Beschluss ablehnen, weil er nicht hinreichend genug bestimmt formuliert sei.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) einstimmig

zu 2.) einstimmig

zu 3.) 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen