Beschluss:

 

Der Beschluss wird erst in der kommenden Sitzung Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst, auf eine Beschlussempfehlung wird verzichtet.

 


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Dürr gibt den beiden anwesenden Vertretern der Jungen Union, Herrn Tim Feisel und der Juso AG, Herrn Martin Haesen Gelegenheit, sich zu ihren jeweiligen Anträgen zu äußern.

 

Herr Haesen erläutert den Antrag der Juso AG vom 07.07.2016. Es seien viele Jugendliche aber auch ältere Mitbürger auf die Juso AG in einem Workshop zugekommen und hätten auf das im Antrag geschilderte Problem hingewiesen.

 

Herr Feisel stimmt Herrn Haesen zu und erläutert ebenfalls den Antrag der Jungen Union vom 26.06.2016.

 

VA Böhm erklärt stellvertretend für die Verwaltung, die Ausweitung des ÖPNV-Angebots in der Nachtverkehrszeit zwischen der Düsseldorfer Altstadt und Haan grundsätzlich für eine gute Idee zu halten, welche die Verwaltung gerne aufgreifen möchte. Sie weist allerdings darauf hin, dass dadurch andere Maßnahmen nicht zurückstecken dürfen. Im Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann gebe es verschiedene Standards für die Ausgestaltung des ÖPNV, die gemäß den Vorgaben des Aufgabenträgers anzustreben seien. Als Beispiel führt sie auf, dass es demnach werktags in der Zeit zwischen 20:00 und 24:00 Uhr zwischen der Haaner Innenstadt und den verschiedenen Orten im Stadtgebiet mindestens einmal stündlich eine Verbindung geben müsse. Unter Berücksichtigung der ÖPNV-Standards gäbe es jedoch innerhalb des Stadtgebietes Haan weiterhin Schwächen, weshalb diese eine höhere Priorität haben und daher zuerst behandelt werden müssen.

 

Der Vorsitzende Stv. Dürr begrüßt Herrn Bäumken von der Rheinbahn AG und gibt ihm ebenfalls die Gelegenheit den Sachverhalt aus Sicht der Rheinbahn zu erläutern.

 

Herr Bäumken stellt sich zunächst als Nachfolger von Herrn Höhn vor. Er schließt sich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Empfehlung an, zunächst Prüfaufträge und Maßnahmen, die sich aus einer Unterschreitung der Mindeststandards des Nahverkehrsplans ergeben, anzugehen. Aus Sicht der Rheinbahn erläutert er, dass es innerhalb der Rheinbahn bereits Überlegungen gäbe, den Sachverhalt zu regeln. Es habe bei der angesprochenen Linie SB50 bereits Zählungen gegeben, deren Ergebnisse lägen jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass die Änderung bzw. Erweiterung des Fahrplanes der SB50 auch mit anderen Aufgabenträgern, vor allem Düsseldorf, abgesprochen werden müsse.

 

Stv. Endereß bittet darum die Auswertung der Fahrgastzählungen schon vor der nächsten Sitzung des UA ÖPNV mitzuteilen. Diese könne somit bei den Überlegungen und Diskussionen zu den Einsparvorschlägen Berücksichtigung finden.

 

Stv. Schniewind gibt zu bedenken, dass die Herausnahme einzelner Fahrten, aufgrund weniger Fahrgäste, um andere Linien häufiger bedienen zu können nicht zielführend sein könne.

 

AM Dr. Pech verweist auf die Zuständigkeit des Kreises Mettmann als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Bezüglich des Sachverhaltes solle daher ein Prüfauftrag auf formalem Wege an den Kreis erfolgen.

 

VA Böhm gibt zu bedenken, dass im Nahverkehrsplan bereits viele Prüfaufträge enthalten sein, welche eine hohe Priorität aufweisen wie bspw. die Barrierefreiheit der Haltestellen.

 

Stv. Morwind erkundigt sich, in welcher Beziehung die Erneuerung der Bürgersteige zu dem Nahverkehrsplan stünde.

 

VA Böhm erläutert, dass die Barrierefreiheit der Haltestellen per Gesetz bis 2020 zu gewährleisten sei, weshalb diesem Auftrag eine möglichst hohe Priorität einzuräumen sei.

 

 

 

Der Vorsitzende Stv. Dürr gibt zu Protokoll, dass die Ergebnisse der Fahrgastzählungen der Rheinbahn bei der Linie SB50 zur nächsten Sitzung des UA ÖPNV vorgelegt werden.

 

Stv. Endereß schlägt vor, dies noch um die Prüfung anderer Linien zu ergänzen und die Ergebnisse ebenfalls in der nächsten Sitzung des UA ÖPNV vorzulegen.

 

Herr Bäumken teilt mit, dass die Fahrgastzählungen zum bereits durchgeführten Fahrplanwechsel durchgeführt worden sein. Eine Änderung bzw. Erweiterung des Fahrplanes einzelner Linien müssen mit dem Nahverkehrsplan konform seien.

 

Stv. Morwind weist auch auf das Problem der Finanzierung hin. Da es sich bei der Linie SB50 um die Verbindung zweier Städte handele könne man in Haan schließlich nicht die Kosten für die Stadt Düsseldorf diskutieren.

 

Bgo. Alparslan verweist noch einmal auf den Nahverkehrsplan und die Mindeststandards, welche eingehalten werden müssen. Es sei nicht möglich Fahrten beliebig einzusparen um andere Linien stärker bedienen zu können, wenn diese im Nahverkehrsplan festgelegt sein.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich