Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

1.  Der Rat befürwortet die Erstellung und Weiterentwicklung eines Rahmenkonzepts für das behördliche Gesundheitsmanagement der Stadtverwaltung Haan.

 

2.  Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Rahmenkonzept Gesundheitsmanagement erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen.

 

3.  Der Rat stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 (vorbehaltlich einer Stellenbewertung EG 8/EG 9) im Stellenplan 2017 zu.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat wundert sich über den Beschlussvorschlag, weil der Unterausschuss bereits im vergangenen September beschlossen habe, dass 0,5 Stellen im Stellenplan 2016 eingerichtet werden sollen.

 

StOVR Titzer stimmt Stv. Lukat zu, erläutert jedoch, dass nach diesem Beschluss das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz kam und abgewartet werden sollte, wie die gesetzlichen Forderungen aussehen. Das Gesetz fordert, dass das Gesundheitsmanagement nicht präventiv, sondern auch für Personalentwicklung und im Arbeitsschutz eingesetzt werden solle. Deshalb müssten eigentlich mehr als 0,5 Stellenanteile eingerichtet werden, jedoch solle zunächst versucht werden, mit diesem Minimum auszukommen. Heute sei die erste Unterausschusssitzung nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01.07.2016. Die Verwaltung habe nicht am Unterausschuss vorbeigehen wollen.

Die Aufgabenwahrnehmung sei mit den vorhandenen Stellen nicht möglich. Bei einer Verteilung auf mehrere Schultern fühle sich keiner ausreichend verantwortlich. Die Stelle solle möglichst nicht im Stellensplitting besetzt werden. Wenn sie intern nicht besetzt werden könne, dann müsse sie extern besetzt werden.

Das Konzept bzw. der Katalog zum BGM müsse von dieser Stelle noch erstellt werden. Es fließen viele verschiedene Aufgaben mit hinein.

In diesem Zusammenhang weist er auf die hohen Krankenstände in Haan hin und berichtet über die deutliche Verbesserung der Krankenstände durch das BGM bei der Kreispolizeibehörde Mettmann. Konkrete und allgemeine Präventionsmaßnahmen des BGM bieten eine Chance für eine Verbesserung des Krankenstandes.

 

Stv. Stracke fragt, ob für die Wahrnehmung der Aufgabe zusätzliches Personal benötigt werde.

 

StOVR Titzer bejaht die Frage, weil in keinem Bereich 20 Wochenstunden abgezogen werden könnten.

 

Stv. Stracke fragt, ob die Aufgabe outgesourct werden könne und wie die Datenbasis der Krankenerhebungen sei.

 

StOVR Titzer erläutert, dass das BGM auch das betriebliche Eingliederungsmanagement nach SGB IX beinhalte und es schwierig sei, Externe hieran zu beteiligen. Einige Aufgaben könne man ggf. outsourcen oder eine Kooperation eingehen, so z.B. das Thema „psychische Erkrankungen“. Die Federführung müsse jedoch in den Händen der Stadtverwaltung bleiben.

 

Stv. Stracke fragt, ob es pro Dezernat einen Ansprechpartner geben könne.

 

StOVR Titzer meint, dass die Dienstvereinbarungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement unterschiedlich gefüllt werden könnten. Da aber alle Inhalte zentral umgesetzt werden müssten, könne es nur einen Ansprechpartner geben. Zur Frage der Datenbasis erläutert StOVR Titzer, dass eine weitere Aufschlüsselung der Zahlen nicht möglich sei, weil Haan eine so kleine Verwaltung sei und sonst ggf. Rückschlüsse auf Einzelne möglich wären.

 

Stv. Wetterau findet die Aufgabe des BGM unstrittig, fragt aber, wie sie erledigt werden könne und nimmt Bezug auf die vorgelegte Einsparliste. Er regt an, das BGM evtl. durch vorhandenes Personal wahrnehmen zu lassen.

 

Stv. Schwierzke fragt, ob es bei einer gesetzlichen Vorgabe überhaupt Gestaltungsspielraum gebe.

 

StOVR Titzer nimmt Bezug auf die Aussage von Stv. Wetterau und erläutert, dass es hier nicht um Einsparungen gehe. Es gehe auch nicht um Wünsche, sondern darum, die Verwaltung arbeitsfähig zu halten. Es könne auch nicht bis 2017 gewartet werden, weil die Umsetzung der Maßnahmen sehr viel Zeit in Anspruch nehme und deshalb jetzt beginnen müsse. Er erklärt nochmals, dass dies mit dem vorhandenen Personal nicht möglich sei. Beispielhaft erläutert er, dass es keinen Mitarbeiter in der Verwaltung gebe, der eine Organisationsuntersuchung vornehmen könne. Er habe dies bei der Stelle „Vertragsmanagement“ wegen des kw-Vermerks und des Wechsels des Stelleninhabers trotzdem gemacht. Diese Untersuchung sei sehr aufwändig, aber es seien nur noch zehn statt 41 Wochenstunden als Ergebnis heraus-gekommen. Wenn möglich würden Untersuchungen gemacht, aber derzeit gebe es keine weiteren Stellen, die eingespart werden könnten.

 

Stv. Lukat moniert, dass die CDU die Pressestelle trotz vorhandenem Sparzwang beantragt habe.

 

Bzgl. des BGM kündigt sie an, dass die WLH der Beschlussvorlage zustimmen werde.

 

Stv. Meier findet den Krankenstand besorgniserregend und regt an, das Thema BGM evtl. im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wahrzunehmen.

 

Stv. Sack meint, dass das Thema bereits ausführlich diskutiert worden sei und er aufgrund des schlüssigen Konzeptes der Verwaltung inzwischen nicht mehr der Meinung sei, dass man das Thema auf mehrere Schultern verteilen könne.

 

StOVR Titzer erklärt zur interkommunalen Zusammenarbeit, dass bspw. ein Vergleich der Städte Hilden und Haan nicht passe. So gebe es in Hilden mehr Mitarbeiter, ein anderes betriebliches Eingliederungsmanagement, andere Arbeitszeiten usw.. Beim BGM zähle jeder einzelne Mitarbeiter und es seien individuelle Lösungen erforderlich. Ggf. könnten allgemeine Dinge übernommen werden.

 

Stv. Stracke stimmt zusätzlichem Personal zu, weil das BGM eine pflichtige und wichtige Aufgabe sei. Ziel müsse es sein, den Krankenstand zu senken.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

6 Ja / 0 Nein / 4 Enthaltungen