Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Ratsbeschluss vom 20.06.2006 betreffend der Veräußerung der Liegen­schaft Dellerstraße 90, 90 a und 90 b wird aufgehoben.

 

1.1 Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau an den Standorten Heidfeld und Dellerstraße - Wohnunterkünfte für Wohnungslose bisher - zu entwickeln. Die im Sozialausschuss am 29.04.2014 in nichtöffentlicher Sitzung (Vorlage 65/070/2014/1) vorgelegte Gesamtliste der städtischen Liegenschaften für neue Unterkünfte ist insbesondere betreffend Ersatzstandorte für die Unterkünfte für Wohnungslose an den Standorten Heidfeld und Dellerstraße zu aktualisieren. Diese Ersatzstandorte sind Voraussetzung für die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau an den Standorten Heidfeld und Dellerstraße.

 

       Eine Beschlussfassung zu den Nrn. 2. und 3. des vorgelegten Beschlussentwurfes wird ausgesetzt.   

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ratsbeschluss vom 20.06.2006 betreffend der Veräußerung der Liegen­schaft Dellerstraße 90, 90 a und 90 b wird aufgehoben.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Über­gangswohnheime - für die Grundsanierung / Aktivierung der Übergangswohn­heime Dellerstr. 90, 90 a und 90 b für die zentrale Unterbringung der Woh­nungslosen investive  Auszahlungsmittel in Höhe von 900.000 EUR in den Haushaltsplanentwurf 2017 einzuplanen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Grundsa­nierung der Übergangswohnheime zur Unterbringung von Wohnungslosen in der Dellerstraße 90, 90 a und 90 b kurzfristig umzusetzen.

3.    Die Liegenschaft Heidfeld 12/14 wird für die Schaffung von öffentlich-gefördertem Wohnungsbau (Sozialwohnungen) vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Maßnahmen einschließlich Bebauungsplan­verfahren einzuleiten.     

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig