Sitzung: 07.09.2016 Sozial- und Integrationsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 51/130/2016
Beschluss:
1. Der
Ratsbeschluss vom 20.06.2006 betreffend der Veräußerung der Liegenschaft
Dellerstraße 90, 90 a und 90 b wird aufgehoben.
1.1 Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Schaffung von
öffentlich gefördertem Wohnungsbau an den Standorten Heidfeld und Dellerstraße
- Wohnunterkünfte für Wohnungslose bisher - zu entwickeln. Die im
Sozialausschuss am 29.04.2014 in nichtöffentlicher Sitzung (Vorlage
65/070/2014/1) vorgelegte Gesamtliste der städtischen Liegenschaften für neue
Unterkünfte ist insbesondere betreffend Ersatzstandorte für die Unterkünfte für
Wohnungslose an den Standorten Heidfeld und Dellerstraße zu aktualisieren.
Diese Ersatzstandorte sind Voraussetzung für die Realisierung von öffentlich
gefördertem Wohnungsbau an den Standorten Heidfeld und Dellerstraße.
Eine
Beschlussfassung zu den Nrn. 2. und 3. des vorgelegten Beschlussentwurfes wird
ausgesetzt.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Ratsbeschluss vom 20.06.2006 betreffend der Veräußerung der Liegenschaft
Dellerstraße 90, 90 a und 90 b wird aufgehoben.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, bei Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime
- für die Grundsanierung / Aktivierung der Übergangswohnheime Dellerstr. 90,
90 a und 90 b für die zentrale Unterbringung der Wohnungslosen investive Auszahlungsmittel in Höhe von 900.000 EUR in
den Haushaltsplanentwurf 2017 einzuplanen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Grundsanierung
der Übergangswohnheime zur Unterbringung von Wohnungslosen in der Dellerstraße
90, 90 a und 90 b kurzfristig umzusetzen.
3. Die
Liegenschaft Heidfeld 12/14 wird für die Schaffung von öffentlich-gefördertem
Wohnungsbau (Sozialwohnungen) vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
vorbereitenden Maßnahmen einschließlich Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig