Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.         Zum Schuljahr 2017/2018 wird auf Basis der als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügten aktuell erstellten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung  gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Gesamtschule (5-zügig von Klasse 5-10, optional 4-zügig) mit gymnasialer Oberstufe in gebundener Ganztagsform errichtet.

 

2.         Die städt. Hauptschule „Hauptschule Zum Diek“ und die städt. Realschule „Emil-Barth-Realschule“ werden gem. § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 sukzessive aufgelöst. Eine endgültige Auflösung erfolgt danach zum Ende des Schuljahres 2021/2022. Die Auflösung erfolgt weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Anmeldezahlen für die Gründung einer Gesamtschule (100 Anmeldungen) für das Schuljahr 2017/2018 vorliegen.

 

3.         Die räumliche Unterbringung der Gesamtschule erfolgt auf Basis der Ausführungen in dem  als Anlage beigefügten Raumprogramm. Für den Endausbau der Gesamtschule sind räumliche Erweiterungsmaßnahmen für den Endausbau der Oberstufe ab Schuljahr 2023/24 in Höhe von mindestens 720.000 € notwendig. Zwecks Konkretisierung und Einstellung des Betrages in die Haushalts- und Finanzplanung wird für das Haushaltsjahr 2017 im Produkt 030800 für die planerische Vorermittlung (Gesamtschule, einschl. Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude) ein Planungskostenansatz in Höhe von  150.000 € eingestellt. 

 

4.         Die städt. Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen Städt. Gesamtschule, Schule der Sekundarstufe I und II, Walder Straße 15, 42781 Haan, geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport durch Beschluss des Rates und vorheriger Beteiligung der Schulkonferenz.  

 

 


Protokoll:

 

Stv. Ruppert eröffnet für die FDP-Fraktion mit der Ausführung, die Diskussion habe nicht nur eine quantitative sondern auch eine qualitative Komponente. Des Weiteren verweist er auf die sog. „Leistungsheterogenität“, welche für eine Gesamtschule existenziell wichtig sei. Dabei wären Schüler mit allen Empfehlungen (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) der Optimalfall für eine Gesamtschule. Aus Sicht der FDP-Fraktion ginge dies jedoch nur, wenn das vorhandene Gymnasium erheblich geschwächt würde.

 

Die Gesamtschule erfordere neben einem guten pädagogischen auch ein räumliches Konzept. Dieses sei bislang noch nicht vorgelegt worden.

 

Er unterstreicht, dass die bisherige Qualität unbedingt erhalten bleiben müsse und weist noch einmal auf die Tragweite der Entscheidung hin.

 

Es mache keinen Sinn, eine gut funktionierende Realschule aufzulösen und dafür eine schlechte Gesamtschule zu erhalten.

 

Stv. Stracke hält die Darlegungen der FDP-Fraktion für nicht nachvollziehbar. Da der TOP auch auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates steht, schlägt er vor, für diese einen Vertreter der Bezirksregierung einzuladen. Des Weiteren bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob die nächste Sitzung des Rates aufgrund des hohen öffentlichen Interesses am Thema der Schulstrukturplanung in der Aula des Gymnasiums stattfinden könne.

 

Bgm Dr. Warnecke sagt zu einen Vertreter der Bezirksregierung zur Ratssitzung und zu prüfen ob die Aula des Gymnasiums als Veranstaltungsort für die nächste Sitzung des Rates am 20.09.2016 freie Kapazitäten habe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

16 Ja  /  2 Nein  /  0 Enthaltungen