Sitzung: 20.09.2016 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/030/2016
Beschluss:
Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe
g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus
dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 168.096,80 EUR verzichtet.
Gemäß § 25
Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 168.096,80 EUR
der Sicherheitsrücklage zuzuführen
Mündlicher Abänderungsantrag der
GAL-Fraktion:
Auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 168.096,80 EUR wird zu 50 % verzichtet.
Gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe b) SpkG wird der Bilanzgewinn in Höhe von
84.048,40 EUR dem Träger der Stadt-Sparkasse Haan zugeführt. Die restlichen 84.048,40 EUR werden gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Protokoll:
Bgm Dr. Warnecke begrüßt Herrn Weber vom Vorstand der Stadt-Sparkasse Haan.
Stv. Wetterau bekräftigt noch einmal den Beschlussvorschlag. Dieser sei notwendig, da man mit dem bisherigen Eigenkapital noch nicht in der Lage wäre, die Auflagen bis 2018 zu erfüllen.
Bgm Dr. Warnecke gibt Herrn Weber die Möglichkeit die Sichtweise der Sparkasse in Bezug auf den Beschlussvorschlag darzustellen.
Die Sitzung wird um 18:25 Uhr
unterbrochen
Herr Weber erläutert die Vorgaben der Vorschriften zur Regulierung der Banken (Basel III). Hier sei eine Eigenkapitalquote von mindestens 13% erforderlich. Um diese Vorgaben in Zukunft erfüllen zu können, müsse das Eigenkapital der Sparkasse durch den Beschluss gestärkt werden.
Die Sitzung wird um 18:28 Uhr
fortgesetzt
Stv. Rehm beantragt für die GAL-Fraktion eine Änderung des Beschlusses. Demnach solle nur auf 50% des ausschüttungsfähigen Gewinnes aus dem Geschäftsjahr 2015 verzichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Abänderungsantrag
der GAL-Fraktion
mehrheitlich abgelehnt
4 Ja / 30 Nein / 1 Enthaltung
Beschluss
mehrheitlich beschlossen
30 Ja / 3 Nein / 2 Enthaltungen