Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 168.096,80 EUR verzichtet.

Gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 168.096,80 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen

 

 

Mündlicher Abänderungsantrag der GAL-Fraktion:

 

Auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 168.096,80 EUR wird zu 50 % verzichtet.

 

Gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe b) SpkG wird der Bilanzgewinn in Höhe von

84.048,40 EUR dem Träger der Stadt-Sparkasse Haan zugeführt. Die restlichen 84.048,40 EUR werden gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG der Sicherheitsrücklage zugeführt.


Protokoll:

 

Bgm Dr. Warnecke begrüßt Herrn Weber vom Vorstand der Stadt-Sparkasse Haan.

 

Stv. Wetterau bekräftigt noch einmal den Beschlussvorschlag. Dieser sei notwendig, da man mit dem bisherigen Eigenkapital noch nicht in der Lage wäre, die Auflagen bis 2018 zu erfüllen.

 

Bgm Dr. Warnecke gibt Herrn Weber die Möglichkeit die Sichtweise der Sparkasse in Bezug auf den Beschlussvorschlag darzustellen.

 

 

Die Sitzung wird um 18:25 Uhr unterbrochen

 

Herr Weber erläutert die Vorgaben der Vorschriften zur Regulierung der Banken (Basel III). Hier sei eine Eigenkapitalquote von mindestens 13% erforderlich. Um diese Vorgaben in Zukunft erfüllen zu können, müsse das Eigenkapital der Sparkasse durch den Beschluss gestärkt werden.

 

Die Sitzung wird um 18:28 Uhr fortgesetzt

 

 

Stv. Rehm beantragt für die GAL-Fraktion eine Änderung des Beschlusses. Demnach solle nur auf 50% des ausschüttungsfähigen Gewinnes aus dem Geschäftsjahr 2015 verzichtet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Abänderungsantrag der GAL-Fraktion

mehrheitlich abgelehnt

4 Ja / 30 Nein / 1 Enthaltung

 

 

Beschluss

mehrheitlich beschlossen

30 Ja / 3 Nein / 2 Enthaltungen