Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung zur Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2015 für den Standort „Sportanlage Gruiten“ weiter zu verfolgen.

 

  1. Die Voraussetzungen für einen Erbbaurechtlichen Vertrag sind durch die Verwaltung abzuklären.

 

  1. Es ist durch den Vereinsvorstand des TSV 1884 Gruiten e.V.  in Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen 2017 eine Kostenermittlung für                     Planungs- und Errichtungskosten für den Baukörper in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement vorzulegen. Hierfür wird ein Planungskostenzuschuss in Höhe von 5.000 € bei Produktsachkonto 080120.531890 außerplanmäßig bereit gestellt.

 


Protokoll:

 

1. Bgo Formella liest den Beschlussvorschlag des BKSA vor und verweist auf die ausgeteilte Tischvorlage.

 

Stv. Lukat kritisiert seitens der WLH-Fraktion, dass auch andere Sportvereine, Anträge auf Erhalt der Sportpauschale gestellt hätten und diese nicht im Einzelnen beraten werden. Sie verweist darauf, dass die Sportpauschale bereits 2012, 2013 und 2014 für den Sportplatz in Gruiten verwendet worden sei.

 

1. Bgo Formella verweist auf den Beschlussvorschlag des BKSA, nach dem nicht über die Verwendung der Sportpauschale 2015 entschieden werden soll, sondern lediglich über die Prüfung ob eine Verwendung der Sportpauschale für den Sportplatz in Gruiten weiter zu verfolgen sei.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Über die Abschnitte des Beschlussvorschlages wurde jeweils gesondert beschlossen

 

Abschnitt 1

mehrheitlich beschlossen

31 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen

 

Abschnitt 2

einstimmig beschlossen

 

Abschnitt 3

mehrheitlich beschlossen

31 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen