Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

An den OGS-Standorten „Bollenberg“ und „Mittelhaan“ wird für die Verwendung der Betriebskostenzuschüsse eine wechselseitige Deckungsmöglichkeit eingerichtet, so dass begründete Einsparungen an einem Standort zur Defizitdeckung am anderen Standort eingesetzt werden können.

 

Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Schuljahr 2015/2016 und setzt jeweils einen schriftlichen Antrag des Trägers voraus, aus dem die Gründe sowohl für die Einsparung als auch für das Defizit zu erkennen sind.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen