Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Schaffung eines „Kleinen steuerlichen

Querverbundes“ zwischen der Stadt Haan (BgA Stadtbad) und der Stadtwerke GmbH nach Maßgabe des als Anlage 1 vorgelegten Konzeptes zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anteile an der Stadtwerke Haan GmbH als gewillkürtes Betriebsvermögen in den BgA Stadtbad einzulegen und dies dem Finanzamt Hilden bekannt zu geben.

 


Protokoll:

 

Bgm Dr. Warnecke erinnert an ihre Zusage in der Sitzung des HFA am 13.09.2016, einen Experten der Firma Warth & Klein Grant Thornton AG zur Sitzung des Rates einzuladen um die offenen Fragen zu klären. Daraufhin begrüßt Sie Herrn Prof. Dr. Schiffers.

 

Stv. Lukat erkundigt sich, ob es möglich sei mögliche Risiken und Chancen zu beziffern und ob bei Zustimmung andere Möglichkeiten von Grund auf nicht mehr möglich sein.

 

Herr Prof. Dr. Schiffers erläutert, dass das Konstrukt des steuerlichen Querverbundes eine rein steuerliche Lösung sei.

 

Stv. Ruppert verweist auf die Presseberichte, denen man entnehmen kann, dass die Stadtwerke nun das Hallenbad übernehmen könnten.

 

Herr Prof. Dr. Schiffers entgegnet, dass das Hallenbad seit Gründung bereits ein Betrieb gewerblicher Art sei. Andere Alternativen wären möglich, würden jedoch die bestehenden Strukturen verändern und der Vorteil des steuerlichen Querverbundes sei dann weg, sollten die Strukturen kurzfristig geändert werden. Daher schlage er vor, zunächst der Lösung des Beschlussvorschlages zu folgen und im Anschluss daran mögliche weitere Schritte zu überlegen, da diese gut vorbereitet sein müssten.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

33 Ja  /  0 Nein  /  2 Enthaltungen