Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage, wonach - abzüglich gemeindefremder Kinder sowie Kinder die bereits in der Kindertagespflege betreut werden - derzeit insgesamt 82 Kinder mit Wohnsitz Haan ohne Bereuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagepflege seien. Zwar würden einerseits mit der neuen städtischen Kindertageseinrichtung „Bollenberg“ sowie in der Kindertagespflege neue Plätze geschaffen werden, andererseits zeichne sich gleichzeitig eine hohe/steigende Zahl unter 6- und insbesondere unter 1jähriger ab. Der Platzfehlbedarf für das aktuelle Kindergartenjahr / Ende des Kindergartenjahres werde daher auf 50-60 Plätze eingeschätzt. Für die detaillierte und ausführliche Planung verweist der Verwaltung auf die kommende Kindertagesstättenbedarfsplanung, die im Dezember in den Jugendhilfeausschuss eingebracht werde.

 

Die SPD-Fraktion fragt an, wie viele Kinder in welchen Altersstufen (U1/1-U2/2-U3/Ü3) mit aktuellem Stand in „kitaVM“ für das Kindergartenjahr 2017/18 angemeldet sind.

 

Die Verwaltung erläutert, dass sich mit Stand 26.10.2016 insg. 257 Kinder auf der Warteliste für das Kindergartenjahr 2017/18 befinden würden, davon U1: 14, 1-U2: 98, 2-U3: 86 (also U3 insg. 198), 3-U6: 59.

 

AM Frau Hunstig bittet darum, dass bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung vermehrt auch integrative Kinder/Plätze berücksichtigt werden, da ihr Fälle bekannt seien, die aufgrund fehlender Plätze nicht in Haan hätten betreut werden können.

 

Die SPD-Fraktion fragt an, wie hoch die Zahl der Überbelegungen und der integrativen Kinder sei.

 

Die Verwaltung informiert, dass die Haaner Kindertageseinrichtungen aktuell insgesamt mit rd. 40 Kindern / 2 Gruppen überbelegt seien. Die Zahl der integrativen Kinder könne ad hoc nicht benannt werden, werde aber zu Protokoll gegeben.

 

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass die überbelegten Plätze eigentlich für kurzfristigen Bedarf freizuhalten seien.

 

Der Vorsitzende meint, der sogenannte unvorhergesehene Bedarf müsse daher planerisch stärker berücksichtigt werden.

 

Am Frau Hunstig ergänzt, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung zuletzt je untersuchten Jahrgang jeweils zehn Kinder außerhalb von Haan eine Kindertageseinrichtung - hier insbesondere Betriebskindergärten - besucht hätten. Auf alle U6-Jahrgänge hypothetisch hochgerechnet schätze sie die Gesamtzahl der auswärtig betreuten Haaner Kinder daher auf rd. 40.

 

AM Frau Tappen hinterfragt die Zahl +21 Plätze in der Kindertagespflege auf Seite 2 der Vorlage, da mit Inbetriebnahme von bei 3 neuen angekündigten Großtagespflegestellen eigentlich 27 Plätze entstünden.

 

Die Verwaltung gibt an, dass es sich dabei wohl um einen redaktionellen Fehler handele und die Zahl +21 in +27 zu korrigieren sei.

 

Der Vorsitzende bittet um Aufklärung, ob der Jugendhilfeausschuss bei der Ansiedlung von neuen Großtagespflegestellen beschlussmäßig tangiert sei.

 

Die Verwaltung verneint dies.

 

Anmerkung zur redaktionellen Richtigstellung der Zahl der zusätzlichen Plätze in der Kindertagespflege nach Prüfung des Sachverhalts: Es ist korrekt, dass durch drei neue angekündigte Großtagespflegestellen 27 Plätze neu entstehen. Durch Aufgaben/Umstrukturierungen in der Kindertagespflege entfallen aber gleichzeitig 6 Plätze an anderer Stelle. Demnach ist mit insgesamt +21 Plätzen in der Kindertagespflege zu rechnen.

 

Nachrichtlich (zur Zahl der integrativen Kinder): Im laufenden Kindergartenjahr 2016/17 wurden von den Kindertageseinrichtungen 25 inklusive Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf (Kinder mit (drohender) Behinderung) beantragt. Aufgrund von Kapazitätsengpässen in „inklusiven Einrichtungen“ konnte der Bedarf an inklusiven Plätzen nicht vollumfänglich gedeckt werden, sodass in Einzelfällen eine gemeindefremde Unterbringung erforderlich wurde.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich