Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass
die mit Vorlage 51/138/2016 „Konsolidierung 2017 (Jugendamt)“ vorgelegte Liste
mit Konsolidierungsmöglichkeiten im Zuständigkeitsbereich des
Jugendhilfeausschusses (sowie HFA und Rat) in der heutigen Jugendhilfeausschusssitzung
am 27.10.2016 nicht beschlussfähig ist.
2. Der Jugendhilfeausschuss schließt sich der
Stellungnahme/Empfehlung, die die
Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII (AG 78) in seiner Sitzung am
19.10.2016 gefasst hat, an: „Eine Beratung der möglichen
Konsolidierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des JHA kann nur auf
Grundlage einer systematischen Jugendhilfeplanung erfolgen. Die AG 78 empfiehlt
daher die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der AG 78 ein Konzept zur
Umsetzung einer systematischen und bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung zu
entwickeln.“
3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung, als laufenden Prozess für die zukünftigen Haushaltsplanberatungen
ab 2017 mit den freien Trägern die bestehenden Bedarfe und Zuwendungen zu
prüfen und die Ergebnisse in die zukünftigen Haushaltsplanberatungen ab 2017
einzubringen. Dies betrifft auch die Maßnahmen der Jugendhilfeplanung der Stadt
Haan.
Protokoll:
Die Verwaltung erläutert die
Vorlage, in der gemäß Ratsbeschluss vom 8. März 2016 die
Konsolidierungsmöglichkeiten (nicht -vorschläge), die im freiwilligen
Leistungsbereich und im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses liegen
würden, in einer Liste zusammengestellt worden seien. Aufgrund ihres substanziellen
Charakters sollten die Konsolidierungsmöglichkeiten nach Auffassung der
Verwaltung im weiteren Prozess mit Prioritäten versehen und eingehend geprüft
werden. Auch über Standards und Bedarfe müsse dabei diskutiert werden.
Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass das mit den
Konsolidierungsmöglichkeiten verbundene Einsparpotenzial nicht sonderlich groß
sei.
Der Vorsitzende kritisiert,
dass in der Vorlage weder eine fachliche, noch eine sachliche Positionierung
hinsichtlich der Konsolidierungsmöglichkeiten erkennbar sei. Es fehlten
insbesondere wesentliche jugendhilfeplanerische Aspekte bzw. Aussagen zur
a) kontinuierlichen Berichterstattung,
b) Klärung des rechtlichen Kontexts,
c) Kompensation des Leistungswegfalls,
d) Bedarfslage/Bedarfsentwicklung,
e) Auswirkung des Leistungswegfalls/wirkungsorientierte Kennzahlen,
f) frühzeitige Beteiligung von Akteuren/Trägern/Zielgruppen.
Die SPD-Fraktion schließt sich den
Ausführungen des Vorsitzenden an. Da keine sachliche und fachliche Aufarbeitung
vorliege, sei die Vorlage weder beratungs-, noch beschlussfähig.
Die CDU-Fraktion stimmt den Vorrednern zu.
Die einzelnen Positionen in der Liste müssten eingehend und insbesondere
hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft werden.
Auch die WLH-Fraktion schließt sich den
Ausführungen des Vorsitzenden an und hält die Vorlage für nicht
nachvollziehbar.
Die FDP-Fraktion dankt der Verwaltung für
die Vorlage der Konsolidierungsmöglichkeiten, mit der - auch wenn den
Ausführungen der Vorredner grundsätzlich zugestimmt werde - nun ein erster
Schritt in die richtige Richtung gegangen worden sei. Die Verwaltung werde
daher gebeten, konkrete Vorschläge für das weitere Verfahren zu benennen.
Der Vorsitzende wiederholt, dass ein
kontinuierliches sozialplanerisches Berichtswesen Grundlage für Entscheidungen
sein müsse.
Die SPD-Fraktion fordert, mögliche
finanzielle Auswirkungen von Konsolidierungen - die ggf. höher als die
Konsolidierung selbst ausfallen könnten - zu konkretisieren.
AM Herr Haesen verliest folgende Stellungnahme der Vereine
und Verbände des Stadtjugendrings: „Die
Vereine und Verbände, die dem Stadtjugendring angeschlossen sind und als freie
Träger jeden Tag offene Jugendarbeit in Haan leisten, sprechen sich geschlossen
und ausdrücklich gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung der
finanziellen Unterstützung aus. Diese Kürzung würde sowohl die hohe Qualität
als auch die Quantität der Angebote der Jugendarbeit in Haan massiv
einschränken. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere von
finanziell schlechter gestellten Kindern und Jugendlichen, würde erheblich
erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Die freie Träger der Jugendarbeit
in Haan leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitäts- und
Gewaltprävention, fördern die Integration und sind mit ihrer vielfältigen
Arbeit elementarer Bestandteil des sozialen Netzwerkes in der Stadt Haan.“
AM Frau Rother verliest anschließend folgende
Stellungnahme der AG 78: „Eine Beratung
der möglichen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des JHA kann
nur auf Grundlage einer systematischen Jugendhilfeplanung erfolgen. Die AG 78
empfiehlt daher die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der AG 78 ein
Konzept zur Umsetzung einer systematischen und bedarfsorientierten
Jugendhilfeplanung zu entwickeln.“.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab
Jahreswechsel 2016/17 aus verschiedenen Gründen personelle Engpässe im Bereich
Jugendamt entstehen würden, die eine Aufbereitung der
Konsolidierungsmöglichkeiten wie vom Jugendhilfeausschuss gefordert nicht
zulassen.
AM Frau Bachmann-Blumenrath resümiert, dass die
Konsolidierungsmöglichkeiten damit in ihrer Gesamtheit derzeit nicht bearbeitet
werden könnten.
Die Verwaltung sagt den Versuch zu, für die
kommende Jugendhilfeausschusssitzung einzelne
Konsolidierungsmöglichkeiten mit den damit verbundenen Auswirkungen
aufzubereiten. Abschließend einigt sich der Jugendhilfeausschuss darauf, drei Beschlüsse zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen