Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die mit Vorlage 51/138/2016 „Konsolidierung 2017 (Jugendamt)“ vorgelegte Liste mit Konsolidierungsmöglichkeiten im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses (sowie HFA und Rat) in der heutigen Jugendhilfeausschusssitzung am 27.10.2016 nicht beschlussfähig ist.

 

2.    Der Jugendhilfeausschuss schließt sich der Stellungnahme/Empfehlung, die die  Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII (AG 78) in seiner Sitzung am 19.10.2016 gefasst hat, an: „Eine Beratung der möglichen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des JHA kann nur auf Grundlage einer systematischen Jugendhilfeplanung erfolgen. Die AG 78 empfiehlt daher die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der AG 78 ein Konzept zur Umsetzung einer systematischen und bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung zu entwickeln.“

 

3.    Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, als laufenden Prozess für die zukünftigen Haushaltsplanberatungen ab 2017 mit den freien Trägern die bestehenden Bedarfe und Zuwendungen zu prüfen und die Ergebnisse in die zukünftigen Haushaltsplanberatungen ab 2017 einzubringen. Dies betrifft auch die Maßnahmen der Jugendhilfeplanung der Stadt Haan.


Protokoll:

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage, in der gemäß Ratsbeschluss vom 8. März 2016 die Konsolidierungsmöglichkeiten (nicht -vorschläge), die im freiwilligen Leistungsbereich und im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses liegen würden, in einer Liste zusammengestellt worden seien. Aufgrund ihres substanziellen Charakters sollten die Konsolidierungsmöglichkeiten nach Auffassung der Verwaltung im weiteren Prozess mit Prioritäten versehen und eingehend geprüft werden. Auch über Standards und Bedarfe müsse dabei diskutiert werden. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass das mit den Konsolidierungsmöglichkeiten verbundene Einsparpotenzial nicht sonderlich groß sei.

 

Der Vorsitzende kritisiert, dass in der Vorlage weder eine fachliche, noch eine sachliche Positionierung hinsichtlich der Konsolidierungsmöglichkeiten erkennbar sei. Es fehlten insbesondere wesentliche jugendhilfeplanerische Aspekte bzw. Aussagen zur

 

a) kontinuierlichen Berichterstattung,

b) Klärung des rechtlichen Kontexts,

c) Kompensation des Leistungswegfalls,

d) Bedarfslage/Bedarfsentwicklung,

e) Auswirkung des Leistungswegfalls/wirkungsorientierte Kennzahlen,

f) frühzeitige Beteiligung von Akteuren/Trägern/Zielgruppen.

 

Die SPD-Fraktion schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden an. Da keine sachliche und fachliche Aufarbeitung vorliege, sei die Vorlage weder beratungs-, noch beschlussfähig.

 

Die CDU-Fraktion stimmt den Vorrednern zu. Die einzelnen Positionen in der Liste müssten eingehend und insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft werden.

 

Auch die WLH-Fraktion schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden an und hält die Vorlage für nicht nachvollziehbar.

 

Die FDP-Fraktion dankt der Verwaltung für die Vorlage der Konsolidierungsmöglichkeiten, mit der - auch wenn den Ausführungen der Vorredner grundsätzlich zugestimmt werde - nun ein erster Schritt in die richtige Richtung gegangen worden sei. Die Verwaltung werde daher gebeten, konkrete Vorschläge für das weitere Verfahren zu benennen.

 

Der Vorsitzende wiederholt, dass ein kontinuierliches sozialplanerisches Berichtswesen Grundlage für Entscheidungen sein müsse.

 

Die SPD-Fraktion fordert, mögliche finanzielle Auswirkungen von Konsolidierungen - die ggf. höher als die Konsolidierung selbst ausfallen könnten - zu konkretisieren.

 

AM Herr Haesen verliest folgende Stellungnahme der Vereine und Verbände des Stadtjugendrings: „Die Vereine und Verbände, die dem Stadtjugendring angeschlossen sind und als freie Träger jeden Tag offene Jugendarbeit in Haan leisten, sprechen sich geschlossen und ausdrücklich gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung der finanziellen Unterstützung aus. Diese Kürzung würde sowohl die hohe Qualität als auch die Quantität der Angebote der Jugendarbeit in Haan massiv einschränken. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere von finanziell schlechter gestellten Kindern und Jugendlichen, würde erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Die freie Träger der Jugendarbeit in Haan leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitäts- und Gewaltprävention, fördern die Integration und sind mit ihrer vielfältigen Arbeit elementarer Bestandteil des sozialen Netzwerkes in der Stadt Haan.

 

AM Frau Rother verliest anschließend folgende Stellungnahme der AG 78: „Eine Beratung der möglichen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des JHA kann nur auf Grundlage einer systematischen Jugendhilfeplanung erfolgen. Die AG 78 empfiehlt daher die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der AG 78 ein Konzept zur Umsetzung einer systematischen und bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung zu entwickeln.“.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab Jahreswechsel 2016/17 aus verschiedenen Gründen personelle Engpässe im Bereich Jugendamt entstehen würden, die eine Aufbereitung der Konsolidierungsmöglichkeiten wie vom Jugendhilfeausschuss gefordert nicht zulassen.

 

AM Frau Bachmann-Blumenrath resümiert, dass die Konsolidierungsmöglichkeiten damit in ihrer Gesamtheit derzeit nicht bearbeitet werden könnten.

 

Die Verwaltung sagt den Versuch zu, für die kommende Jugendhilfeausschusssitzung einzelne  Konsolidierungsmöglichkeiten mit den damit verbundenen Auswirkungen aufzubereiten. Abschließend einigt sich der Jugendhilfeausschuss darauf, drei Beschlüsse zu fassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen