Sitzung: 08.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 51/132/2016
Beschluss:
Ziffer 14 Hallenbad: Verzicht auf Frühschwimmerermäßigung
Die Tarifordnung
des Hallenbades wird mit Wirkung vom 01.01.2017 im Hinblick auf den Tarif für
das Frühschwimmen geändert. Dieser Tarif beträgt dann jeweils 1/50 des Tarifes
für die „Fünfzigerkarte Erwachsene“.
Ziffer 24: Einführung von Sportstättennutzungsgebühren
Es besteht
Einvernehmen zum Vorschlag der Verwaltung, hierzu nach weiteren Gesprächen mit den betroffenen
Vereinen eine ausführliche Beratungsvorlage für den BKSA vorzulegen. Vorgesehen ist hierfür die BKSA
Sitzung im Juni 2017, um ggf. sich
ergebende finanzielle
Auswirkungen für die Haushaltsplanung 2018 berücksichtigen zu können. Kinder
und Jugendliche werden von einer Sportstättennutzungsgebühr befreit.
Ziffer 25: Kürzung der Schulbetriebsausgaben
Im
Haushaltsplanentwurf 2017 werden die Ansätze auf Basis der bisherigen Berechnungsgrundlagen
ermittelt und eingestellt. Die Verwaltung wird ergänzend hierzu dem BKSA eine
Beratungsvorlage vorlegen, so dass Änderungen/Ergänzungen in die laufenden
Haushaltsplanberatungen 2017 einfließen können.
Ziffer 26: Streichung der Zuschüsse für
Schulpartnerschaften
Es wird einstimmig
empfohlen, die Zuschüsse für die Schulpartnerschaften nicht zu streichen.
Ziffer 27: Streichung der Zuschüsse für
Silentien
Hierzu wird keine
Empfehlung des BKSA abgegeben. 1. Bgo Formella weist darauf hin, dass sie diese
Maßnahme mit dem Haushaltplanentwurf 2017 umsetzen wird.
Ziffer 28: Kürzung des Zuschusses
Eine Beratung und
Entscheidung ist erst möglich, wenn ergänzende Informationen, vor allem ein
Bericht des Betriebshofes vorliegen. Die Thematik soll im Jahr 2017 erneut beraten
werden.
Protokoll:
Ziffer 14
Bgm Dr. Warnecke erläutert die ausgeteilte Tischvorlage zu Ziffer 14.
Ziffer 24
1. Bgo Formella erklärt, dass dieser Punkt für den Haushaltsplan 2017 nicht realisierbar sei. Er wird daher für den Haushalt 2018 vorgemerkt.
Stv. Endereß ergänzt zu dem Beschlussvorschlag, dass der Kinder- und Jugendbereich hiervon befreit werden solle.
Ziffer 28
Techn. Bgo Alparslan erklärt, dass es einen Vertrag mit dem SSVg gäbe, aufgrund dessen Zahlungen für eine Leistung gezahlt werden, welche nicht erbracht wird. Der Bauhof müsse daher selbst tätig werden. Es müsse daher genau geprüft werden ob der Vertrag nicht entsprechend gekürzt oder sogar ganz aufgelöst werden könne.
1. Bgo Formella verweist darauf, dass es bereits verwaltungsinterne Gespräche hierüber gäbe. Die Verwaltung sei sich jedoch auch bewusst, dass die finanzielle Absicherung des Vereines bei einer Auflösung des Vertrages nicht sichergestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Es wurde über jede Ziffer gesondert abgestimmt.
Ziffer 14
Mehrheitlich beschlossen
16 Ja / 2 Nein / 0 Enthaltungen
Ziffer 24
Einstimmig beschlossen
Ziffer 25
Einstimmig beschlossen
Ziffer 26
Einstimmig beschlossen
Ziffer 27
Zur Kenntnis genommen
Ziffer 28
Einstimmig beschlossen