Beschluss:

1.    Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.

2.    Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015.

3.    Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 


Protokoll:

Auf Nachfrage von Stv. Wetterau zum Stand der Überarbeitung der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung, Erlass von Forderungen und Kleinbetragsregelung (S. 15), erklärt Herr Voos, dass der Entwurf zur Zeit abgestimmt wird und in Kürze verabschiedet werden kann. Die Dienstanweisung regelt u.a., ab welcher Höhe bei Niederschlagungen der Rat zu beteiligen ist.

Zu den dargestellten Schwankungen bei der Gewerbesteuer (S. 38) fragt Stv. Zipper nach, ob dies auf zu hohe Vorauszahlungen und anschließende Erstattungen zurückzuführen ist und ob dies eventuell abgemildert werden könnte. Frau Abel erläutert, dass die Messbeträge vom Finanzamt festgelegt werden und die Höhe von der Stadt nicht beeinflusst werden kann.

Stv. Lukat bittet um Konkretisierung des Begriffes „erheblich“ (S. 25). Frau Klose als zuständige Berichtskoordinatorin führt aus, dass es hier keine konkrete Grenze gibt. Nicht alle Städte bilanzieren die zu veräußernden Gewerbegrundstücke als Vorräte. Da dies bei der Stadt Haan gemacht wird, ist der Wert der Position Vorräte im Vergleich zu anderen Städten relativ hoch.

Zur Thematik der Tarifabschlüsse erklärt Frau Abel auf Nachfrage von Stv. Holberg, dass sowohl für das Jahr 2016 als auch für 2017 eine Tariferhöhung von 2% eingeplant wird. Zur körperlichen Inventur gibt sie an, dass durch den rollierenden Inventurrhythmus zukünftig in allen Bereichen die Inventur alle 5 Jahre durchgeführt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig