Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rat überträgt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen und der Kostenrechnungen.

2.    § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung wird entsprechend angepasst.

 


Protokoll:

Stv. Wetterau erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Herr Beier weist zunächst darauf hin, dass die Vorlage vom Prüfungsamt und nicht von der Verwaltung erstellt wurde. Er erklärt, dass die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Haan mit Organisationsverfügung des Bürgermeisters vom 28.12.2011 aufgehoben wurde und somit die öffentlich-rechtliche Vereinbarung geändert werden müsste. Nach § 103 GO NRW können dem Prüfungsamt weitere Aufgaben übertragen werden. Nach seiner Einschätzung könnten die zusätzlichen Aufgaben entweder mit dem vorhandenen Personal durch Umschichtung der Prüfleistungen oder durch zusätzliches Personal im Umfang einer 0,3 Stelle erledigt werden. Stv. Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, dass die Intention des Antrages geteilt wird und sie einer Erweiterung um eine 0,3 Stelle zustimmen werden. Stv. Zipper schließt sich ebenfalls dem Antrag an und weist auf die steigende Komplexität des Vergaberechts hin.

Die Bürgermeisterin betont, dass das Prüfungsamt von der Verwaltung unabhängig ist. Da es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt, bittet sie um Mitteilung, welche Kosten durch eine zusätzliche 0,3 Stelle auf die Stadt zukommen würden. Stv. Stracke erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Grunde nach dem Antrag beitreten wird, jedoch zur Ratssitzung um die Vorlage konkreter Zahlen bittet.

Herr Beier erinnert daran, dass durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stellenanteil für das Prüfungsamt von vorher 2,5 Stellen bei der Stadt auf 2,0 Stellen reduziert werden konnte. Zwischenzeitlich sind die inhaltlichen Anforderungen jedoch gestiegen, so dass zusätzliche Aufgaben nur mit zusätzlichem Personal erledigt werden können. Er sagt zu, dass bis zur Ratssitzung sowohl konkrete Zahlen als auch die Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig