Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert verweist auf ein Informationsschreiben der Rechtsanwälte der Stadt Haan in der Sache Bebauungsplan Windhövel, die am Donnerstag vergangener Woche in Münster vor Gericht verhandelt worden sei.

 

StORR Rennert führt aus, das Gericht habe den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil eine Abwägung nicht erfolgt sei. Nach einer Behebung dieses Fehlers könne der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden. Der hauptsächliche Mangel liege in der fehlenden Berücksichtigung in der Verkehrslärmbetrachtung, dass sich eine Wohnnutzung auch in der Nacht bemerkbar machen würde. Das Gericht sei  ergebnisoffen in die Verhandlung gegangen und habe im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken gegenüber der politischen Absicht gehabt, ein Einkaufscenter mit der angebotenen Größe in einem Kerngebiet an der geplanten Stelle zu errichten. Nun warte man die schriftliche Urteilsbegründung ab.