Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bürgerantrag der Frau Marianne Küpper (siehe Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Gem. gem. § 11 Abs. 7 Buchstabe e der Hauptsatzung ist von einer Prüfung abzusehen, da der Bürgerantrag auf den in der Ratssitzung am 13.12.2016 zur Behandlung anstehenden keine neuen Gesichtspunkte enthält (siehe Anlage 2 – Antrag der CDU vom 18.11.2016). Daher wird  der Antrag ungeprüft und ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Haan verwiesen.

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat bekundet, dass der Beschlussvorschlag der Vorlage nicht nachvollziehbar sei und verweist auf den § 11 Abs. 7 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Haan. Demnach sei von der Prüfung des Antrages abzusehen und dieser abzulehnen.

 

Die SPD-Fraktion sowie die GAL-Fraktion stimmen dem zu.

 

StORR Rennert erläutert, dass der Bürgerantrag zu einem in der kommenden Ratssitzung anstehenden Sachverhalt (TOP 3 – Sitzung des Rates am 13.12.2016) keine neuen Gesichtspunkte enthalte. Daher sei er im HFA nur zur Kenntnis zu nehmen und werde ohne Prüfung an den Rat verwiesen. Er ergänze dort den bereits zu beratenen Sachverhalt.


Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen