Beschluss:
1. Der Rat überträgt der örtlichen Rechnungsprüfung die
Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen und der Kostenrechnungen.
2. § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die
Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen