Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat überträgt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen und der Kostenrechnungen.

 

2.    § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung wird entsprechend angepasst.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen