Beschlussvorschlag:
Es sind Finanzmittel
Ø
im
Haushaltsplan 2017 von 20.000 € für Maßnahmen- und Kostenermittlungen einer
Aufschaltung sowie für eine Begleitung der Organisationsuntersuchung,
Ø in der Finanzplanung für das Jahr
·
2018
von 10.000 € für die Planung technischer Folgemaßnahmen einer Aufschaltung und
·
2020 von
30.000 € für die Erstellung eines u. a. durch die Aufschaltung erforderlich
werdenden neuen Brandschutzbedarfsplans
mit dem Ziel einer Aufschaltung
an die Kreisleitstelle bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen