Beschluss:
Für das Kindergartenjahr 2017/18 (01.08.2017 bis 31.07.2018) wird als
Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung
des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz
NRW) beschlossen, die in Anlage 1 (Kindertageseinrichtung
„Robert-Koch-Straße“ 4gruppig) aufgeführten Gruppen mit den dargestellten
Betreuungsplätzen zu bilden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach
§ 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2017 zu melden.
Protokoll:
Anmerkung: TOP 2 und TOP 3 wurden
aufgrund des inhaltlichen Bezugs gemeinsam beraten.
Der Vorsitzende weist auf den
Zusammenhang zwischen TOP 2 und 3 hin und schlägt eine gemeinsame Beratung der
Tagesordnungspunkte vor.
Nach einführenden erläuternden Worte der Verwaltung fragt die CDU-Fraktion
an,
a) ob der interkommunale Ausgleich zwischenzeitlich angewendet werde,
b) da die in der Planung genannte Wartelistenzahl von Ende Oktober sei,
es zwischenzeitlich aktuellere Erkenntnisse geben würde,
c) wie hoch die städtischen Aufwendungen für einen 45h-Platz im
Vergleich zu einem 35h-Platz seien,
d) wie sich der vergleichsweise hohe Anteil 45h-Plätze erkläre, und
e) wie sich die städtischen Aufwendungen bei einer Umwandlung in
Gruppenform III von 35h auf 45h am Beispiel der Kindertageseinrichtung
Guttentag-Loben-Straße verändern würden.
Die Verwaltung führt aus,
dass
a) der interkommunale Ausgleich für die Kindergartenjahre 2014/15 und 2015/16 nach vorheriger Prüfung der
Auswirkungen bei den betreffenden Kommunen zwischenzeitlich geltend gemacht
worden sei. Im Gegenzug würden andere Kommunen nun auch mit der Stadt Haan
abrechnen.
b) vorbehaltlich der Prüfung und Bereinigung der Warteliste gegenüber
dem Stand 26.10.2016 bis heute zusätzlich rd. 40 bis 50 Anmeldungen registriert
worden seien. Die SPD-Fraktion
bittet darum, den aktuellen Stand ins Protokoll aufzunehmen (Anlage 3).
c) die Aufwendungen in Abhängigkeit zur Gruppenform, Kindpauschale,
Betreuungszeit und Art des Trägers stünden und daher nicht als konkrete Zahl
beziffert werden könne. AM Dr. Reinhard
Pech beziffert den Mehraufwand von 45h gegenüber 35h auf rd. 30 %.
d) der Ausbau der 45h-Betreuung Ergebnis der von den Trägern gemeldeten
steigenden 45h-Nachfrage und daher im Rahmen der Möglichkeiten zu befriedigen
sei. Abweichende Betreuungszeitanteile in umliegenden Kommunen hätten mit
unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten aufgrund eines höheren Anteils
städtischer Einrichtungen zu tun. Der Vorsitzende
gibt zu bedenken, dass mit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz eine nach dem individuellen Bedarf auszurichtende Förderung
verbunden sei und eine Bedarfsüberprüfung damit obsolet geworden sei. AM Dr. Reinhard Pech zitiert § 3a Abs.
3 KiBiz (Wunsch- und Wahlrecht), wonach sich der zeitliche Betreuungsumfang
nach dem individuellen Bedarf der Familien auszurichten habe. AM Herr Markus Knaup berichtet über
die Bedarfslage in der Kindertageseinrichtung „Guttentag-Loben-Straße“, wo kaum
noch Nachfrage nach 35h-Plätzen zu verzeichnen sei. Die CDU-Fraktion vertritt die Meinung, dass das 35h- und insbesondere
25h-Angebot trotzdem nicht aus den Augen verloren werden sollte. AM Frau Renate Tappen merkt an, dass in
der Kindertagespflege vergleichsweise weniger umfangreiche Betreuungszeiten
nachgefragt werden. Die Verwaltung
weist auf die unterschiedlichen zugrunde liegenden (Gesetzes)Systematiken hin.
e) eine Spitzabrechnung zu Protokoll gegeben werde.
(Nachrichtlich: Die
städtischen Zuschüsse würden bei einer Fortführung der aktuellen Gruppenstruktur
rd. 26.850 € betragen, mit der neuen Gruppenstruktur werden die städtischen
Zuschüsse rd. 27.700 € betragen. Der städtische Mehraufwand beträgt demnach rd. 850 €/Kindergartenjahr)
Die SPD-Fraktion hinterfragt
die geringe Zahl an inklusiven Plätzen. Die Verwaltung führt aus, dass im kommenden Kindergartenjahr in den
zwei „inklusiven Einrichtungen“ der AWO 20 und in „Regeleinrichtungen“ 5
(einzel)inklusive Plätze eingeplant seien (+3 gegenüber 2016/17).
AM Frau Renate Tappen fragt, wie im Ü3-Bereich eine 100%ige
Bedarfsdeckungsquote mit dem festgestellten Ü3-Platzfehlbedarf zusammenpasse.
Die Verwaltung entgegnet, dass dies
u.a. mit der vergleichsweise hohen Zahl gemeindefremder Kinder zusammenhänge,
die theoretisch von der Platzzahl abzuziehen sei. Die tatsächliche
Bedarfsdeckungsquote für Kinder mit Wohnsitz Haan liege daher niedriger.
Die FDP-Fraktion hinterfragt
den Rechtsanspruch für unter 1jährige. Die Verwaltung
stellt klar, dass für unter 1jährige Anspruch auf Förderung in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege unter definierten Kriterien bestehe
(vgl. § 24 SGB VIII). Die derzeitigen Bedarfsquoten liegen bei unter 1jährigen
bei rd. 16 % (33 betreute Kinder + 16 Anmeldungen), bei 1 bis unter 2jährigen
bei rd. 65 %, und bei 2- bis unter 3jährigen bei rd. 90 % (über alle
Altersjahrgänge rd. 53 %) - Tendenz steigend. AM Dr. Reinhard Pech äußert seine Sorge, dass in der
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 noch rd. 60 „Anmeldeüberhänge“ des
laufenden Kindergartenjahres zu verzeichnen gewesen seien, in der aktuellen
Planung 2017/18 bereits rd. 130. Er bittet aus aktuellem Anlass darum, den
Übergang von der Kindertagespflege in Kindertageseinrichtungen in der nächsten
Planung besonders in den Blick zu nehmen. Der Vorsitzende weist auf die aufgrund organisatorischer Veränderungen
im Jugendamt ab Januar nicht mehr zur Verfügung stehende Personalressource für
diese Fragestellung hin. Die
SPD-Fraktion hinterfragt die aktuelle Überbelegung in der KiTa
„Bollenberger Busch“. Die Verwaltung sagt
zu, den Sachstand zu Protokoll zu geben.
(Nachrichtlich: Da die am
Standort im zwischenzeitlich abgerissenen Container „Robert-Koch-Str.“
betreuten Kinder vorrangig zu versorgen waren/sind, wurde in Abstimmung mit dem
Träger eine für das Kindergartenjahr 2016/17 befristete Reduzierung der Plätze
für Kinder mit Förderbedarf vereinbart, die im Gegenzug eine dem Bedarf
entsprechende Überbelegung ermöglichte.)
Der Vorsitzende bittet den
JHA um Stellungnahme zum Resümee der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18,
wonach vorzugweise in Haan West (zusätzlich zur ggf. 2-gruppigen Erweiterung
„Bollenberg“) mindestens 4 zusätzliche Kindergartengruppen geschaffen werden
sollten. Die SPD-Fraktion erklärt,
das Resümee entspräche ihrer Haltung und mahnt ein zügiges Tätig werden an. Sie
erinnert an den bereits im JHA am 18. Februar 2016 gefassten Beschluss, wonach
für die Prüfung von KiTa-Erweiterungsmöglichkeiten die Fläche der ev.
Kirchengemeinde im Bereich „Ohligser Str.“ mit in die Prüfung einbezogen werden
sollte. Die FDP-Fraktion erklärt,
ein Bauvorhaben in Haan West der Erweiterung am Bollenberg - u.a. aufgrund der
überraschend hohen Kosten - vorzuziehen. Die CDU-Fraktion erklärt, ebenfalls einen Ausbau in Haan West zu
präferieren. Der Vorsitzende erklärt
für die GAL-Fraktion, dass eine
zusätzliche Einrichtung in Haan West/Unterhaan benötigt werde und die
Erweiterung am Bollenberg nicht weiter verfolgt werden solle. Bei der
Entwicklung von Projektalternativen sei auch der aktuell an die Fraktionen
herangetretene Bauträger/Investor zu berücksichtigen. Er fragt an, ob der
Verwaltung bzgl. der ggf. möglichen Weiternutzung der Kindertageseinrichtung
„Alleestr.“ zwischenzeitlich eine Rückmeldung des LVR vorliegen würde. Die Verwaltung informiert, dass eine
Aussage zu einer etwaigen befristeten Weiternutzung erst nach einer
Ortsbegehung durch die Heimaufsicht möglich sei und gibt zu bedenken, dass das
Bestandsgebäude erhebliche Mängel aufweise. Es seien daher ggf.
Sanierungskosten zu erwarten. Die Verwaltung erläutert weiter, dass weder für
Neubaumaßnahmen - die die sich kurzfristig nicht umsetzen ließen - noch für
eine etwaige Weiternutzung des Standorts Alleestraße Haushaltspositionen
eingeplant seien. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen seien daher
entsprechende Beschlüsse zu fassen. AM
Dr. Reinhard Pech bittet darum, aus Gründen der Planungssicherheit die in
Anlage 1 zur Vorlage Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18 dargestellten
Gruppen/Betreuungsplätze bereits heute zu beschließen. Etwaige Anpassungen
hinsichtlich des Standorts Alleestraße könnten ggf. im kommenden Sitzungszyklus
beraten/beschlossen werden (Meldung ans Land: 15.03.2017). Die CDU-Fraktion
kündigt Beratungsbedarf an. Es kommt zur Sitzungsunterbrechung.
Nach Wiederherstellung
der Sitzung kommt es unter dem Hinweis, dass ein ggf. neuer Sachstand bzgl.
Standort Alleestraße eine neue Beschlussfassung erforderlich macht, zur
Abstimmung sowohl zu TOP 2 als auch zu TOP 3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen