Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2017/18 (01.08.2017 bis 31.07.2018) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 (Kindertageseinrichtung „Robert-Koch-Straße“ 4gruppig) aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach
§ 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2017 zu melden.


Protokoll:

 

Anmerkung: TOP 2 und TOP 3 wurden aufgrund des inhaltlichen Bezugs gemeinsam beraten.

 

Der Vorsitzende weist auf den Zusammenhang zwischen TOP 2 und 3 hin und schlägt eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte vor.

 

Nach einführenden erläuternden Worte der Verwaltung fragt die CDU-Fraktion an,

 

a) ob der interkommunale Ausgleich zwischenzeitlich angewendet werde,

b) da die in der Planung genannte Wartelistenzahl von Ende Oktober sei, es zwischenzeitlich aktuellere Erkenntnisse geben würde,

c) wie hoch die städtischen Aufwendungen für einen 45h-Platz im Vergleich zu einem 35h-Platz seien,

d) wie sich der vergleichsweise hohe Anteil 45h-Plätze erkläre, und

e) wie sich die städtischen Aufwendungen bei einer Umwandlung in Gruppenform III von 35h auf 45h am Beispiel der Kindertageseinrichtung Guttentag-Loben-Straße verändern würden.

 

Die Verwaltung führt aus, dass

a) der interkommunale Ausgleich für die Kindergartenjahre 2014/15 und 2015/16 nach vorheriger Prüfung der Auswirkungen bei den betreffenden Kommunen zwischenzeitlich geltend gemacht worden sei. Im Gegenzug würden andere Kommunen nun auch mit der Stadt Haan abrechnen.

b) vorbehaltlich der Prüfung und Bereinigung der Warteliste gegenüber dem Stand 26.10.2016 bis heute zusätzlich rd. 40 bis 50 Anmeldungen registriert worden seien. Die SPD-Fraktion bittet darum, den aktuellen Stand ins Protokoll aufzunehmen (Anlage 3).

c) die Aufwendungen in Abhängigkeit zur Gruppenform, Kindpauschale, Betreuungszeit und Art des Trägers stünden und daher nicht als konkrete Zahl beziffert werden könne. AM Dr. Reinhard Pech beziffert den Mehraufwand von 45h gegenüber 35h auf rd. 30 %.

d) der Ausbau der 45h-Betreuung Ergebnis der von den Trägern gemeldeten steigenden 45h-Nachfrage und daher im Rahmen der Möglichkeiten zu befriedigen sei. Abweichende Betreuungszeitanteile in umliegenden Kommunen hätten mit unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten aufgrund eines höheren Anteils städtischer Einrichtungen zu tun. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass mit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz eine nach dem individuellen Bedarf auszurichtende Förderung verbunden sei und eine Bedarfsüberprüfung damit obsolet geworden sei. AM Dr. Reinhard Pech zitiert § 3a Abs. 3 KiBiz (Wunsch- und Wahlrecht), wonach sich der zeitliche Betreuungsumfang nach dem individuellen Bedarf der Familien auszurichten habe. AM Herr Markus Knaup berichtet über die Bedarfslage in der Kindertageseinrichtung „Guttentag-Loben-Straße“, wo kaum noch Nachfrage nach 35h-Plätzen zu verzeichnen sei. Die CDU-Fraktion vertritt die Meinung, dass das 35h- und insbesondere 25h-Angebot trotzdem nicht aus den Augen verloren werden sollte. AM Frau Renate Tappen merkt an, dass in der Kindertagespflege vergleichsweise weniger umfangreiche Betreuungszeiten nachgefragt werden. Die Verwaltung weist auf die unterschiedlichen zugrunde liegenden (Gesetzes)Systematiken hin.

e) eine Spitzabrechnung zu Protokoll gegeben werde.

 

(Nachrichtlich: Die städtischen Zuschüsse würden bei einer Fortführung der aktuellen Gruppenstruktur rd. 26.850 € betragen, mit der neuen Gruppenstruktur werden die städtischen Zuschüsse rd. 27.700 € betragen. Der städtische Mehraufwand  beträgt demnach rd. 850 €/Kindergartenjahr)

 

Die SPD-Fraktion hinterfragt die geringe Zahl an inklusiven Plätzen. Die Verwaltung führt aus, dass im kommenden Kindergartenjahr in den zwei „inklusiven Einrichtungen“ der AWO 20 und in „Regeleinrichtungen“ 5 (einzel)inklusive Plätze eingeplant seien (+3 gegenüber 2016/17).

AM Frau Renate Tappen fragt, wie im Ü3-Bereich eine 100%ige Bedarfsdeckungsquote mit dem festgestellten Ü3-Platzfehlbedarf zusammenpasse. Die Verwaltung entgegnet, dass dies u.a. mit der vergleichsweise hohen Zahl gemeindefremder Kinder zusammenhänge, die theoretisch von der Platzzahl abzuziehen sei. Die tatsächliche Bedarfsdeckungsquote für Kinder mit Wohnsitz Haan liege daher niedriger.

 

Die FDP-Fraktion hinterfragt den Rechtsanspruch für unter 1jährige. Die Verwaltung stellt klar, dass für unter 1jährige Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege unter definierten Kriterien bestehe (vgl. § 24 SGB VIII). Die derzeitigen Bedarfsquoten liegen bei unter 1jährigen bei rd. 16 % (33 betreute Kinder + 16 Anmeldungen), bei 1 bis unter 2jährigen bei rd. 65 %, und bei 2- bis unter 3jährigen bei rd. 90 % (über alle Altersjahrgänge rd. 53 %) - Tendenz steigend. AM Dr. Reinhard Pech äußert seine Sorge, dass in der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 noch rd. 60 „Anmeldeüberhänge“ des laufenden Kindergartenjahres zu verzeichnen gewesen seien, in der aktuellen Planung 2017/18 bereits rd. 130. Er bittet aus aktuellem Anlass darum, den Übergang von der Kindertagespflege in Kindertageseinrichtungen in der nächsten Planung besonders in den Blick zu nehmen. Der Vorsitzende weist auf die aufgrund organisatorischer Veränderungen im Jugendamt ab Januar nicht mehr zur Verfügung stehende Personalressource für diese Fragestellung hin. Die SPD-Fraktion hinterfragt die aktuelle Überbelegung in der KiTa „Bollenberger Busch“. Die Verwaltung sagt zu, den Sachstand zu Protokoll zu geben.

 

(Nachrichtlich: Da die am Standort im zwischenzeitlich abgerissenen Container „Robert-Koch-Str.“ betreuten Kinder vorrangig zu versorgen waren/sind, wurde in Abstimmung mit dem Träger eine für das Kindergartenjahr 2016/17 befristete Reduzierung der Plätze für Kinder mit Förderbedarf vereinbart, die im Gegenzug eine dem Bedarf entsprechende Überbelegung ermöglichte.)

 

Der Vorsitzende bittet den JHA um Stellungnahme zum Resümee der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18, wonach vorzugweise in Haan West (zusätzlich zur ggf. 2-gruppigen Erweiterung „Bollenberg“) mindestens 4 zusätzliche Kindergartengruppen geschaffen werden sollten. Die SPD-Fraktion erklärt, das Resümee entspräche ihrer Haltung und mahnt ein zügiges Tätig werden an. Sie erinnert an den bereits im JHA am 18. Februar 2016 gefassten Beschluss, wonach für die Prüfung von KiTa-Erweiterungsmöglichkeiten die Fläche der ev. Kirchengemeinde im Bereich „Ohligser Str.“ mit in die Prüfung einbezogen werden sollte. Die FDP-Fraktion erklärt, ein Bauvorhaben in Haan West der Erweiterung am Bollenberg - u.a. aufgrund der überraschend hohen Kosten - vorzuziehen. Die CDU-Fraktion erklärt, ebenfalls einen Ausbau in Haan West zu präferieren. Der Vorsitzende erklärt für die GAL-Fraktion, dass eine zusätzliche Einrichtung in Haan West/Unterhaan benötigt werde und die Erweiterung am Bollenberg nicht weiter verfolgt werden solle. Bei der Entwicklung von Projektalternativen sei auch der aktuell an die Fraktionen herangetretene Bauträger/Investor zu berücksichtigen. Er fragt an, ob der Verwaltung bzgl. der ggf. möglichen Weiternutzung der Kindertageseinrichtung „Alleestr.“ zwischenzeitlich eine Rückmeldung des LVR vorliegen würde. Die Verwaltung informiert, dass eine Aussage zu einer etwaigen befristeten Weiternutzung erst nach einer Ortsbegehung durch die Heimaufsicht möglich sei und gibt zu bedenken, dass das Bestandsgebäude erhebliche Mängel aufweise. Es seien daher ggf. Sanierungskosten zu erwarten. Die Verwaltung erläutert weiter, dass weder für Neubaumaßnahmen - die die sich kurzfristig nicht umsetzen ließen - noch für eine etwaige Weiternutzung des Standorts Alleestraße Haushaltspositionen eingeplant seien. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen seien daher entsprechende Beschlüsse zu fassen. AM Dr. Reinhard Pech bittet darum, aus Gründen der Planungssicherheit die in Anlage 1 zur Vorlage Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18 dargestellten Gruppen/Betreuungsplätze bereits heute zu beschließen. Etwaige Anpassungen hinsichtlich des Standorts Alleestraße könnten ggf. im kommenden Sitzungszyklus beraten/beschlossen werden (Meldung ans Land: 15.03.2017). Die CDU-Fraktion kündigt Beratungsbedarf an. Es kommt zur Sitzungsunterbrechung.

 

Nach Wiederherstellung der Sitzung kommt es unter dem Hinweis, dass ein ggf. neuer Sachstand bzgl. Standort Alleestraße eine neue Beschlussfassung erforderlich macht, zur Abstimmung sowohl zu TOP 2 als auch zu TOP 3.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen