Sitzung: 29.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/152/2016
Beschluss:
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "Westliche Kölner Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Süd. Es wird ganz oder teilweise gebildet durch die Flurstücke in der Gemarkung Haan, Flur 34, Nrn. 37, 38, 44, 112, 130, 142, 152, 153, 237, 238, 252, 253, 303, 304, 364. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
2. Den Planungszielen
entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren
Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.
3. Die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen
Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer
von 14 Tagen öffentlich auszulegen.“
Der Vorsitzende Jens Lemke unterbricht die öffentliche
Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.
Die Sitzung wird unterbrochen.
Nichtöffentliche Sitzung
TA Peter Sangermann trägt eine Bauanfrage an der Kölner Straße vor, welches Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 ist.
Die Sitzung wird fortgesetzt.
Der Vorsitzende Jens Lemke stellt anschließend die Sitzung wieder her.
Öffentliche Sitzung
Protokoll:
Einvernehmlich wird festgelegt, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs ergänzt werden und zwar dahin gehend, dass die straßenseitigen Gebäudefassaden im Plangebiet einen Mindestabstand von 5 m zur Straßenverkehrsfläche einhalten müssen.
Außerdem soll vor der nächsten Sitzung des SUVA ein Ortstermin an der westlichen Kölner Straße stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
16 Ja ./ 0 Nein / 1 Enthaltung