Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 „1.  Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "Westliche Kölner Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Süd. Es wird ganz oder teilweise gebildet durch die Flurstücke in der Gemarkung Haan, Flur 34, Nrn. 37, 38, 44, 112, 130, 142, 152, 153, 237, 238, 252, 253, 303, 304, 364. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

2.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.

3.    Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.“

 


Der Vorsitzende Jens Lemke unterbricht die öffentliche Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

 

Die Sitzung wird unterbrochen.

 

 

 

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

TA Peter Sangermann trägt eine Bauanfrage an der Kölner Straße vor, welches Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 ist.

 

 

Die Sitzung wird fortgesetzt.

 

 

Der Vorsitzende Jens Lemke stellt anschließend die Sitzung wieder her.

 

 

 

 

Öffentliche Sitzung

 

Protokoll:

Einvernehmlich wird festgelegt, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs ergänzt werden und zwar dahin gehend, dass die straßenseitigen Gebäudefassaden im Plangebiet einen Mindestabstand von 5 m zur Straßenverkehrsfläche einhalten müssen.

Außerdem soll vor der nächsten Sitzung des SUVA ein Ortstermin an der westlichen Kölner Straße stattfinden.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

16 Ja ./ 0 Nein / 1 Enthaltung