Beschluss:

„1.   Der Bebauungsplan Nr. 190 „Bahnhofstraße östlich Heidstarße“ ist gemäß gem. § 9 Abs. 2b BauGB im Verfahren nach § 13 (BauGB) aufzustellen.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228) und erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 50 m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 9, im Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite der Heidstraße, die Plangebietsgrenze.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung zu dieser Sitzungsvorlage.

2.  Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.

3.  Da die Voraussetzungen des § 13 (1) BauGB erfüllt sind, wird gemäß § 13 (2) BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet.“

 

 


Protokoll:

Der Vorsitzende Jens Lemke unterbricht die öffentliche Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

 

Die Sitzung wird unterbrochen.

 

 

 

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Stv. Andreas Rehm fragt, ob im angrenzenden Bebauungsplan Vergnügungsstätten ausgeschlossen seien.

 

Antwort der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 9 aus dem Jahre 1965 setzt an der Kölner Straße ein Mischgebiet nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 fest. In Mischgebieten sind Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, ausnahmsweise zulässig. Da der Bebauungsplan keinerlei Festsetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten trifft, bestehen für diese „nicht kerngebietstypischen“ Vergnügungsstätten die oben genannten Ausnahmevoraussetzungen.

 

 

Die Sitzung wird fortgesetzt.

 

 

Der Vorsitzende Jens Lemke stellt die Sitzung wieder her.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen