Sitzung: 29.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/153/2016
Beschluss:
„1. Der
Bebauungsplan Nr. 190 „Bahnhofstraße östlich Heidstarße“ ist gemäß gem. § 9
Abs. 2b BauGB im Verfahren nach § 13 (BauGB) aufzustellen.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228) und erstreckt sich in einer Tiefe
von ca. 50 m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche Grenze
des Bebauungsplans Nr. 9, im Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr.
111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite der Heidstraße, die
Plangebietsgrenze.
Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung zu dieser Sitzungsvorlage.
2. Den
Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind
dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.
3. Da die Voraussetzungen des § 13 (1) BauGB
erfüllt sind, wird gemäß § 13 (2) BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet.“
Protokoll:
Der Vorsitzende Jens Lemke unterbricht die öffentliche
Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.
Die Sitzung wird unterbrochen.
Nichtöffentliche Sitzung
Stv. Andreas Rehm fragt, ob im angrenzenden Bebauungsplan Vergnügungsstätten ausgeschlossen seien.
Antwort der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 9 aus dem Jahre 1965 setzt an der Kölner Straße ein Mischgebiet nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 fest. In Mischgebieten sind Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, ausnahmsweise zulässig. Da der Bebauungsplan keinerlei Festsetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten trifft, bestehen für diese „nicht kerngebietstypischen“ Vergnügungsstätten die oben genannten Ausnahmevoraussetzungen.
Die Sitzung wird fortgesetzt.
Der Vorsitzende Jens Lemke stellt die Sitzung wieder her.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen