Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

„Die Änderung der Gebührenordnung für städtische Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Haan (Parkscheingebührenordnung) vom 27.02.2002 wird in der Fassung der Anlage 1 mit den im Ausschuss vorgetragenen Änderungen beschlossen.“

 


Protokoll:

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke verweist auf den vom Rat beschlossenen Antrag der GAL-Fraktion, Maßnahmen zur Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes beim kostenfreien Parken auf öffentlichen Parkflächen im gesamten Stadtgebiet umzusetzen und regt hierzu an, § 2 der 3. Änderungsverordnung wie folgt zu fassen:

„§ 3 der Gebührenordnung für städtische Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Haan (Parkscheingebührenordnung) vom 27.02.2002 wird wie folgt gefasst: Elektrofahrzeuge, die nach den Bestimmungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gekennzeichnet sind, sind von der Gebührenpflicht nach § 1sowie der Gebührenhöhe nach § 2 bei Auslegung einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer von 2 Stunden befreit.“

Der bisherige § 2 der Änderungsverordnung wird als neuer § 3 gekennzeichnet und zum § 4 der Parkscheingebührenordnung verschoben.

 

Die GAL-Fraktion bittet um Aufnahme des Themas „Brötchentaste“ für die nächsten Beratungen.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

15 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen