Sitzung: 24.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 32-2/047/2017
Beschluss:
„Die Änderung der Gebührenordnung für städtische Parkscheinautomaten im
Gebiet der Stadt Haan (Parkscheingebührenordnung) vom 27.02.2002 wird in der
Fassung der Anlage 1 mit den im Ausschuss vorgetragenen Änderungen beschlossen.“
Protokoll:
Die Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke verweist auf den vom Rat beschlossenen Antrag der GAL-Fraktion, Maßnahmen zur Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes beim kostenfreien Parken auf öffentlichen Parkflächen im gesamten Stadtgebiet umzusetzen und regt hierzu an, § 2 der 3. Änderungsverordnung wie folgt zu fassen:
„§ 3 der Gebührenordnung für städtische Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Haan (Parkscheingebührenordnung) vom 27.02.2002 wird wie folgt gefasst: Elektrofahrzeuge, die nach den Bestimmungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gekennzeichnet sind, sind von der Gebührenpflicht nach § 1sowie der Gebührenhöhe nach § 2 bei Auslegung einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer von 2 Stunden befreit.“
Der bisherige §
2 der Änderungsverordnung wird als neuer § 3 gekennzeichnet und zum § 4 der
Parkscheingebührenordnung verschoben.
Die GAL-Fraktion bittet um Aufnahme des Themas
„Brötchentaste“ für die nächsten Beratungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
15 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen