Protokoll:

Frau Kunkel-Grätz fragt den aktuellen Stand des WLAN´s in den Flüchtlingsunterkünften an.

Weiter erkundigt sie sich nach den Räumlichkeiten an der Deller Straße bezüglich des Brandes, ob diese noch bewohnbar sind und/oder renoviert werden müssten.

 

Die Verwaltung weist auf den SIA vom 25.10.2016, in welchem darauf hingewiesen wurde, dass freizugängliches WLAN nicht befürwortet wurde, es aber öffentliche Hotspots gebe.

Zu dem Brand an der Deller Straße gibt die Verwaltung zu Protokoll, dass es in einer Wohneinheit gebrannt hat und diese derzeit nicht bewohnbar sei. Die Familie der ausgebrannten Wohnung wurde im Nachbarhaus untergebracht.

 

Herr Stracke teilt mit, dass gewisse (Lern-)Programme für Flüchtlinge lediglich über WLAN laufen und fragt in diesem Zusammenhang nach der Integration.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass sie sich mit dem BVV in Gruiten in Verbindung setzt wegen dieser Möglichkeiten. Mit den Ehrenamtlern solle hier eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, welche in den SIA gegeben wird. Die Voraussetzungen werden auf Verwaltungsebene geklärt.

 

Herr Smolka teilt mit, dass er im Rahmen seiner ehrenamtlichen Behindertenarbeit erfahren hat, dass auch Flüchtlinge Miete zahlen müssten; pro Person/Monat 380 € und erfragt, ob dies korrekt sei und auch die Höhe angemessen.

 

Die Verwaltung erklärt, dass eine 3-Teiligkeit der Personengruppen vorliegt.

-       Nichterwerbstätige Personen (die Miete wird von Sozialleistungsträgern übernommen)

-       Erwerbstätige Personen (das hälftige Nutzungsentgelt wird dem Einkommen angepasst)

-       SGB-II-Leistungsempfänger (Personen müssen Miete zahlen von den SGB-II-Bezügen)