hier: Vorstellung der Ergebnisse
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Die Stadt Haan hat im Jahr 2006 durch die CIMA Stadtmarketing GmbH ein
Einzelhandelsgutachten erarbeiten lassen. Neben der Gesamtbetrachtung der
Haaner Einzelhandelssituation war insbesondere Ziel dieses Gutachtens, die
Auswirkungen des im Bereich des westlichen Neuen Marktes (Windhövel) geplanten
Einkaufszentrum auf die Stadt Haan und deren Innenstadt sowie auf die
angrenzenden Nachbarkommunen zu beschreiben und zu bewerten.
Seit 2006 haben sich im Bereich des Einzelhandels, vor allem im Bereich
der Nahversorgung, zahlreiche Veränderungen ergeben. Zudem gibt es immer wieder
Anfragen zur Neuerrichtung von Einzelhandelsnutzungen außerhalb des
Stadtzentrums. Das Einzelhandelsgutachten 2006 wurde nie vom Rat der Stadt Haan
beschlossen. Aufgrund dessen wurden hierdurch für die Bauleitplanung auch keine
klaren Vorgaben gemacht, sondern nur Empfehlungen ausgesprochen. Weder die im
Gutachten vorgeschlagene Abgrenzung der Versorgungsbereiche noch die
vorgeschlagene Sortimentsliste haben so im Rahmen der Bauleitplanung eine
bindende und rechtssichere Wirkung erhalten, die insbesondere bei der
Gliederung z.B. von Gewerbegebieten und dem Ausschluss von
Einzelhandelsnutzungen dringend geboten ist. Aufgrund des zudem inzwischen
veralteten Datengerüsts hat die Verwaltung im Frühjahr 2012 die Aktualisierung
des Einzelhandelsgutachtens beschlossen.
Als weiterer wichtiger Aspekt ist zu nennen, dass der zur Umsetzung des
Einkaufszentrums im Bereich Windhövel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 143, der
auf der Grundlage des Einzelhandelsgutachtens 2006 erarbeitet wurde, durch ein
Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt wurde. Um im Rahmen der
Neuaufstellung dieses Bebauungsplanes aktuelle Daten zur Verfügung zu haben,
wurde zudem beschlossen, die Auswirkungen eines Einkaufszentrums Windhövel auf
die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Haan und die Nachbarkommunen in
einem separaten Gutachten zeitgleich untersuchen zu lassen.
2. Ziele und Inhalte des neuen
Einzelhandelskonzeptes
Die Verwaltung hat aufgrund dessen im Mai 2012
die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes Haan und die Erarbeitung einer
Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für den Bereich Windhövel an das Büro
Stadt + Handel in Dortmund vergeben.
Als wesentliche Inhalte der Fortschreibung
des Einzelhandelsgutachtens wurden vereinbart:
a) Strukturanalyse
zu Angebot und Nachfrage in der Stadt Haan 2012
Ø
Bestandserfassung
incl. ergänzender Nutzungen, Ermittlung von Leerstandszahlen zu einem
bestimmten Zeitpunkt
Ø
Erhebung
sekundärstatistischer Zahlen (z. B. Kaufkraftdaten)
Ø
Städtebauliche
Analyse der zentralen Versorgungsbereiche
Ø
Darstellung
der Stärken-Schwächen / Entwicklungen / Auswirkungen regionaler Entwicklungen
b) Entwicklungsprognose:
Darstellung des Absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens 2017/22 und
räumlicher Entwicklungsstrategien (Fokus Innenstadt)
Ø
Erarbeitung
von sortimentsspezifischen Kaufkraftpotentialen für einen mittelfristigen und
längerfristigen Prognosehorizont für die zentralen Versorgungsbereiche, die
Nahversorgung wird gesondert aufbereitet
Ø
Darstellung
einer oberen und unteren Variante für eine realistische Entwicklung
c) Fortschreibung bzw.
Erarbeitung eines räumlich-funktionales Einzelhandelskonzeptes
Ø
Empfehlung
zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
Ø
Erarbeitung
eines Nahversorgungskonzeptes und eines Konzeptes zur Entwicklung von
Sonderstandorten
Ø
Erarbeitung
einer Haaner Sortimentsliste
Ø
Erarbeitung
von Entwicklungs- und Tabuflächen
Ø
Aussagen
zur Eignung von einzelnen aktuell in Haan zur weiteren Einzelhandelsentwicklung
vorgeschlagener Bereiche und von Maßnahmen in Nachbarkommunen, szenarienartige
Darstellung der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen
Ø
Empfehlungen
zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels
d) Entwicklungsempfehlungen
für das Innenstadtzentrum
Ø
Bewertung
der Innenstadt und des vorhandenen Einzelhandels nach räumlich-funktionalen
Aspekten wie Branchenmix, Leerstand, Außendarstellung, Darstellung von
Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten
Um eine empirisch abgesicherte Datengrundlage insbesondere für die
Nachfrage und Angebotsstruktur zu erhalten, hat die Verwaltung das Büro Stadt +
Handel zudem mit einer Einzelhändler-, Passanten- (400 Interviews) und einer
telefonischen Haushaltsbefragung (300 Haushalte) beauftragt. Diese Erhebungen
erfolgten im Juli / August 2012.
3. Ziele und Inhalte der Auswirkungsanalyse
Windhövel
Losgelöst vom Einzelhandelskonzept der Stadt Haan hat die Verwaltung
zudem das Büro Stadt und Handel mit der Erarbeitung einer Auswirkungs- und
Verträglichkeitsanalyse für das Einkaufszentrum Windhövel beauftragt, um im
Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 eine aktuelle Bewertung
zur Verfügung zu haben. Im Rahmen des Gutachtens sollen die angebots- und
nachfragerelevanten Strukturdaten aktuell ermittelt und die Auswirkungen der
Planung auf die zentralen Versorgungsbereiche Haans und der Nachbarkommunen
dargestellt werden. Abschließend soll eine gutachterliche Empfehlung abgegeben
werden, ob die Errichtung eines Einkaufszentrums im Bereich Windhövel
befürwortet werden kann und unter welchen Vorgaben in Bezug auf die
Gesamtverkaufsfläche und sortimentsspezifischen Verkaufsflächengrößen eine Umsetzung
des Vorhabens städtebaulich und raum-ordnerisch vertretbar ist.
4. Entwurf
des neuen Einzelhandelskonzeptes / weitere Vorgehensweise
Das Büro Stadt + Handel hat die Ergebnisse
des Einzelhandelskonzeptes und zur Auswirkungsanalyse Windhövel in einem
Abstimmungstermin am 20.12.2012 der Verwaltung vorgestellt. Die Ausarbeitung
des Konzeptes hat sich zeitlich verzögert, weil die zur Analyse erforderlichen
Daten zu der ebenfalls von der Stadt Haan beauftragten Bevölkerungsvorausberechnung
2025 erst Ende November vorlagen. Das Büro Stadt + Handel wird in der Sitzung
die wesentlichen Ergebnisse zum Einzelhandelskonzept sowie zur
Auswirkungsanalyse Windhövel anhand einer Powerpoint-Präsentation vortragen.
Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes wird
den Mitgliedern des Planungsausschusses möglichst frühzeitig zur Sitzung des
PlUA am 09.04.2013 vorgelegt werden. Entgegen der Vorgehensweise im Rahmen der
Einzelhandelskonzepterstellung 2006 soll das Gutachten nicht nur einen
empfehlenden Charakter haben sondern für die Bauleitplanung eine bindende
Vorgabe werden, die auch die Rechtssicherheit von Planungen in gerichtlichen
Streitverfahren erhöht. Aufgrund dessen soll der Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes betroffenen Trägern öffentlicher Belange (wie dem Kreis
Mettmann, der IHK Düsseldorf) zur Stellungnahme vorgelegt und das Konzept in
einer Diskussionsveranstaltung der Bürgerschaft vorgestellt werden. Ein
entsprechender Beschluss hierzu soll durch den PlUA am 09.04.2013 erfolgen.
Nach der Durchführung der vorgenannten Verfahren und ggf. eingearbeiteter
Änderungen soll das Einzelhandelskonzept vom Rat der Stadt Haan als
städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen
werden.
Die Auswirkungsanalyse Windhövel wird
separat im Rahmen der weiteren Planungen zum Bebauungsplan Nr. 143 vorgelegt
werden. Der genaue Zeitpunkt stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerarbeitung noch
nicht fest.
Beschlussvorschlag:
„Die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes werden zur Kenntnis genommen.“