hier: Beschluss über die Freigabe des Vorentwurfs zur weiteren Ausführung
Sachverhalt:
Projekt: Straßenausbau
Königstraße hier: Beschluss über die Freigabe des
Vorentwurfs zur weiteren Ausführung Projektleitung: Herr Fischer |
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Allgemein
Aufgrund der Prioritätenreihung im Straßenbausanierungsprogramm wurde
bereits im Jahr 2010 die Planung für den Ausbau der Königstraße in Angriff
genommen und eine Vorplanung erstellt, die in diesem Jahr noch einmal überarbeitet
wurde.
Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahme im Herbst 2013 zu vergeben und
abzuwickeln.
Je ein Satz der Vorplanung wird den Fraktionssprechern zur Verfügung gestellt,
um eine Freigabe der Planung durch den Fachausschuss zu bekommen.
Der frei gegebene Vorentwurf wird dann den betroffenen Anliegern zeitnah
in einer Informationsveranstaltung vorgestellt und erörtert.
Aus der Erörterung resultierende notwendige Änderungen der Planung
werden in der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Straßenraums von etwa 15,00 Metern
kann nicht allen Nutzungsansprüchen
(Straßenverkehr, Parken, Fußgänger, Straßengrün, Erhaltung der Bäume)
Rechnung getragen werden. Somit müssen bei der Neugestaltung der Straße
zwangsläufig Kompromisse eingegangen werden. Der vorliegende Entwurf
berücksichtigt in ausgewogenem Maße die
örtlichen Gegebenheiten und Randnutzungen, sowie die Gestaltung des Umfeldes und
nimmt vorhandene Strukturen und Bepflanzungen weitestgehend auf.
1. Begründung
Vorhandener
Zustand
Bei der Königstraße
handelt es sich um eine der repräsentativsten Straßen im Stadtgebiet.
Sie
ist aufgeteilt in den nördlichen Teil (Kaiserstraße bis Bismarckstraße) und den
südlichen Teil (Bismarckstraße bis Moltkestraße/Karl-August-Jung Platz).
Der nördliche Teil führt entlang des
Park Ville d´Eu.
Die
seit Jahrhunderten als Allee bestehende Straße spielt im Straßennetz der Stadt
Haan, wegen ihrer Verbindungsfunktion von Musikantenviertel und Kaiserstraße (B
228), sowie der Möglichkeit des lichtsignalgesteuerten Linksabbiegens in die
Kaiserstraße, eine wesentliche Rolle. Das spiegelt auch die relativ hohe
Verkehrsbelastung von 2.200 KFZ/Tag wider.
Im Laufe der Zeit, mit
der Entwicklung des Verkehrsaufkommens, wurde die ursprüngliche Fahrbahndecke aus Natursteinpflaster mit
einer Asphaltschicht überzogen und die Gehwege notdürftig befestigt.
Bei
den Sanierungsarbeiten der Ver- und Entsorgungsleitungen wurde die unter dem
Pflaster befindliche Packlage (15-20 cm dick) durch Schotter ersetzt. Im Laufe
der Zeit kam es zu unterschiedlichen Setzungen.
Entsprechend
dieser „Aufbauart“ stellt sich der jetzige Zustand dieser Straße dar.
Sowohl
die Fahrbahn, wie auch die Gehwege weisen unzählige Flicken aus
unterschiedlichen Materialien, Risse und Schlaglöcher auf.
Eine
ausreichende Tragfähigkeit ist nicht mehr gegeben, sodass die Straße von Grund
auf zu sanieren ist.
Die verlegten Bordsteine
sind beschädigt, aus der Flucht geraten und durch die Baumwurzeln der inzwischen
für den engen Straßenraum (15 m Breite) viel zu mächtigen Kastanien und
Platanen angehoben und z. T. regelrecht in die Wurzelhälse eingewachsen.
Ebenso sind große Teile
der Fahrbahn und der Gehwege durch die Wurzeln der Straßenbäume angehoben,
deformiert und beschädigt.
Die durch die Baumwurzeln
verursachten Schäden an der Fahrbahn und Gehwegen stellen abschnittsweise eine
akute Unfallgefahr dar.
2. Ausbau
2.1 Technischer Umfang des
Ausbaus
Die
bestehende Befestigung wird restlos aufgenommen und neu in ausreichender Stärke
(50 - 60 cm Gesamtdicke) hergestellt.
Um
eine ausreichende Aufbaustärke erreichen zu können, muss das Erdplanum um 30 –
40 cm abgesenkt werden, d. h. nach dem Abtragen der vorhandenen Befestigung
müssen noch 30 – 40 cm des darunter liegenden Bodens abgetragen und beseitigt
werden. Die Aushubarbeiten werden abschnittsweise dicht an den
Straßenbaumstämmen ausgeführt werden müssen (Bordsteine/Gehweg). Die flachliegenden
Baumwurzeln der Straßenbäume müssen mit beseitigt werden. Inwieweit sich diese
Maßnahme auf die Standsicherheit und Überlebenschancen der Bäume auswirkt, muss
während der Arbeiten entschieden werden. Unter Umständen wird ein Teil der
Straßenbäume gefällt werden müssen.
Sowohl
die Fahrbahn wie auch die Gehwege und Parkplätze müssen komplett neu aufgebaut
werden.
2.2 Nutzung
2.2.1 Nutzungsansprüche
Die Königstraße ist als
eine Haupterschließungsstraße einzustufen. Sie dient sowohl als Zufahrts- und Zugangsweg
zu den anliegenden Wohngrundstücken, sowie auch als Verbindung des Stadtkerns
mit dem „Musikantenviertel“.
Die Straße ist sowohl mit
Kfz-, wie auch mit Fußgänger- und
Radfahrverkehr belastet.
Sehr hoch ist der Bedarf
an Parkplätzen, besonders sonntags zu den Gottesdienstzeiten.
Während der Kirmestage
dient der südliche Teil der Königstraße als Umleitungsstrecke für den ÖPNV.
Die Straße ist beidseitig
mit alten Kastanien und Platanen bepflanzt (ca. 40 Stück).
Auf Höhe der Kirche sind
schon alte Bäume durch Neupflanzungen ersetzt worden.
2.2.2 Nutzungskonflikte
Die vorhandene
Straßenraumbreite beträgt ca. 15,00 m, die Fahrbahnbreite variiert zwischen ca.
6,00 m (nördlicher Teil) und ca. 8,00 m (südlicher Teil).
Die beidseitig der
Fahrbahn verbleibende Fläche in einer Breite von jeweils ca. 3,50 – 4,50 m ist
für eine normgerechte Anordnung von Grünstreifen, Längsparkplätzen und Gehwegen
nicht ausreichend.
Vor allem die
Baumscheiben für die recht mächtigen Straßenbäume können nicht ausreichend bemessen
werden.
2.3 Geplante Gestaltung
des Straßenraumes
2.3.1 Rahmenbedingungen
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die Straßenbäume sind nach
Möglichkeit zu erhalten
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die Fahrbahnbreite muss mind.
5,00 m betragen, ÖPNV ist nur im Umleitungsfall vorhanden
-
es ist anzustreben, die jetzt
mögliche Anzahl von Parkplätzen (ca. 45 Stck.) mindestens beizubehalten
-
geschwindigkeitsdämpfende
Maßnahmen sind einzuplanen
2.3.2 Vorentwurf
-
die Straßenachse bleibt im
Wesentlichen in der jetzigen Lage
-
im Kreuzungsbereich mit der
Bismarckstraße entsteht ein Kreisel
-
im nördlichen Teil sind auf der
Seite des Park Ville d´Eu Schräg-, bzw. Senkrechtparker vorgesehen, auf der
gegenüberliegenden Seite ist das Parken wegen der zu geringen Fahrbahnbreite
nicht erlaubt
-
der bisherige Gehweg auf der
Parkseite entfällt, hier kann man den parallel verlaufenden Fußweg durch den
Park nutzen
-
im südlichen Teil sind
Längsparker auf beiden Seiten eingeplant
-
die Anzahl der möglichen Parkplätze
ist beibehalten
-
die Parkmöglichkeiten sind in
die Seitenbereiche so eingepasst, dass die Straßenbäume erhalten bleiben,
sollten einzelne Bäume aus Standsicherheitsgründen beseitigt werden müssen,
erfolgt ein Ersatz durch Neupflanzung
-
Geschwindigkeitsdämpfung durch
Einengung der Fahrbahnbreite auf 5,00 m (beim Senkrechtparken 6,00 m) und
Kreisel im Kreuzungsbereich Bismarckstraße
-
die Straßenbeleuchtung bleibt
einseitig auf der östlichen Seite, muss aber neu angeordnet werden
Beschlussvorschlag:
Für
die weitere Planung (Ausführungsplanung) und Realisierung des Ausbaus der
Königstraße wird der Vorentwurf frei gegeben.
Finanz. Auswirkung:
Haushalts-
/ Budgetdaten: |
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Ausgaben: |
einmalig |
ca. 400.000,-- |
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Folgekosten |
Abschreibung ca. 8000,-- €/a |
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HH-Ansätze: |
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HH-Stellen: |
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Einnahmen: |
einmalig ca. 30% der
Baukosten für die Fahrbahn |
gem. KAG ca. 50% der Baukosten für die Gehwege |
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laufend: |
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Einsparungen: |
einmalig |
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laufend: |
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