hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1.
Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Haan hat am 05.03.2013 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhofstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
sowie den Beschluss über die Planungsziele und den Verzicht auf die frühzeitige
Beteiligung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhofsstraße“ soll im Plangebiet die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Hinblick auf schutzwürdige Nutzungen gesteuert werden. Ziel der Planung ist es, den attraktiven Mix aus Wohnen, Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben, kleineren Läden entlang der B 228 - auch im Interesse einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung - zu schützen. Eine Beeinträchtigung der im Plangebiet vorhandenen umfangreichen Wohnnutzung und der anderen in der Umgebung vorhandenen Anlagen mit besonderem Schutzbedürfnis soll verhindert werden.
Der Rat der Stadt Haan hat am 25.03.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhofstraße“ mit der Begründung in der Fassung vom 20.01.2014 öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 13 (2) i. V. m. § 3 (2) BauGB wurde am 11.04.2014 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 21.04.2014 bis zum 25.05.2014. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben 23.05.2014, es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 25.06.2014 gegeben.
2.
Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
2.1 Stellungnahmen
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung
nach § 3 (2) BauGB
Im Rahmen
der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2)
BauGB sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.
2.2 Stellungnahmen
im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Die Inhalte
der Stellungnahmen, die im Rahmen der der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebracht wurden, sind mit dem jeweiligen Ergebnis
der Prüfung durch die Verwaltung Anlage 1 der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
3.
Änderung der Planung
Die
vorgebrachten Anregungen führten zu einer Änderung des Planentwurfs. In der
Planzeichnung wurden Flächen, deren Böden potenziell mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind in der Form eines Hinweises gekennzeichnet . Das Baudenkmal
Bahnhofstraße 36 wurde als „Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt“
nachrichtlich in den Plan übernommen. Die unter I. (Rechtsgrundlagen) genannten
Gesetze wurden in Bezug auf ihre letzten Änderungen fortgeschrieben. Im
textlichen Hinweis Nr. 1 wurde die Rechtgrundlage ergänzt. Die textlichen
Hinweise Nr. 2 (Altlasten und Altstandorte) und Nr. 3 (Kampfmittel) wurden
ergänzt.
Von der
Änderung des Planentwurfs sind keine Festsetzungen betroffen. Eine erneute
Beteiligung ist daher nicht erforderlich. Der zum Beschluss anstehende Bebauungsplan
ist in Anlage 2a beigefügt. Die Begründung wurde bezüglich der neuen
Planinhalte und des fortgeschrittenen Verfahrensstands fortgeschrieben und ist Anlage
2b beigefügt. Das Merkblatt für Baugrundeingriffe der Bezirksregierung
Düsseldorf wird Anlage zur Begründung.
4.
Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die
Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zu folgen,
den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung
zuzustimmen. Der Bebauungsplan Nr. 176 wird durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Mit der Bekanntmachung
tritt die Veränderungssperre Nr. 21 für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 176,
mit der die Planungsziele gesichert wurden, außer Kraft.
Beschlussvorschlag:
„1. Über
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung
nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis
der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 176 "Bahnhofstraße" in der Fassung vom 30.07.2014
wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der
Fassung vom 30.07.2014 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich
wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228), im Osten durch die
Wilhelmstraße, im Westen durch die Heidstraße und im Süden durch die Flurstücke
69, 70 und 83 und 84 in Flur 25, Gemarkung Haan. Die genaue Darstellung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine