Betreff
Raumsituation an der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten
Beratung der Planungsentwürfe
Vorlage
51/037/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die räumliche Situation an der Grundschule Gruiten im Kontext zur Offenen Ganztagsschule wurde in den politischen Gremien mehrfach erläutert und diskutiert.  In diesem Zusammenhang wird vor allem auf die Präsentation des Schulleiters in                  der Sitzung des damaligen Schul- und Sportausschusses am 10.04.2013 hingewiesen. Ferner ist die Vorlage 51/005/2014, die seitens der Verwaltung zur Sitzung von BKSA und JHA  am 03.09. und 04.09.2014 eingebracht wurde, wesentlich für die anstehende Entscheidungsfindung. Die Power-Point--Präsentation der Schulleitung wird dieser Vorlage beigefügt.

 

Ausgehend von diesem Sachverhalt und einem Antrag von SPD-, GAL und WLH-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, Planungsentwürfe mit verschiedenen Varianten für die Erweiterung/Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten sowie eine erste Kostenkalkulation vorzulegen. Seitens des Gebäudemanagements wurden diese Entwürfe in der Sitzung des BKSA am 02.12.2014 vorgestellt und zur Beratung eingebracht. Die vorgestellten Pläne werden dieser Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt. Die inhaltliche Beratung wurde für die erste Sitzung des BKSA am 28.01.2015 vorgesehen.

 

 

     

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung

 

Finanz. Auswirkung:

 

Im fortzuschreibenden Haushaltssicherungskonzept 2015 zum Haushaltsplanentwurf 2015 sind weitere Steuersatzanhebungen für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zur Erreichung des Haushaltsausgleich 2020 erforderlich. Dieser Sachstand ist nach dem heutigen Stand bereits ohne die Einplanung der Maßnahme Erweiterung / Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten gegeben. Der Haushaltsplanentwurf 2015 wird nach dem derzeitigen Stand die Einplanung dieses Projekts nicht enthalten. 

 

Die von Amt 65 im BKSA am 02.12.2014 vorgestellten  Varianten 2a und 2b  sehen den Abriss des hinteren Erweiterungsbaus und die Vermarktung dieser Teilfläche vor.

 

Der Abriss des hinteren Erweiterungsbaus führt zu außerordentlichen Abschreibungen  in Höhe von 239.000 € (Stand 31.12.2014) und Erträge aus Auflösungen von Sonderposten in Höhe von 99.000 € (Stand 31.12.2014).

 

Hieraus ergibt sich in Summe eine Ergebnisbelastung für den städtischen Haushalt in Höhe von 140.000 €. Weiterhin belasten zusätzlich die Abrisskosten den Ergebnis- und Finanzhaushalt.

 

 

Die bei der Einbringung der Planungsalternativen 2a und 2b im BKSA am 02.12.2014 angesprochene Vermarktung des Teilgrundstücks führt bei einem angenommenen Bodenrichtwert von 260 €/qm und ca. 2.000 qm Fläche zu einem              Verkaufserlös in Höhe von ca. 520.000 €, der sich um Erschließungskosten mindern kann.

 

Für den Fall der Realisierung des Abrisses des hinteren Erweiterungsbaus sowie Vermarktung der Teilfläche ist der erzielte Verkaufserlös in die Gesamtdeckung des Haushalts / Schuldenabbau einzubeziehen.