Sachverhalt:
Nach einem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 15.01.2015 wurde den Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, die Höchstsätze für OGS- Elternbeiträge von bisher 150 € auf 170 € zu erhöhen. Im Rahmen der Haushaltssicherung ist es zwingend notwendig, diese Regelung umzusetzen. In dem am 12.05.2015 verabschiedeten Haushaltsplan ist zudem eine durchschnittlich 10%ige Erhöhung bereits enthalten.
Unter Berücksichtigung der im JHA und Rat zu den Kita-Elternbeiträgen erfolgten Beschlüsse wurden seitens der Verwaltung zwei Vorschläge ausgearbeitet. Die Alternative 1 berücksichtigt eine Beibehaltung der Beiträge in den „unteren“ drei und eine gleichmäßige Erhöhung in den übrigen Einkommensstufen. Alternative 2 berücksichtigt die o.g. Beschlussfassung und sieht eine Beitragsfreistellung bis zu einem Einkommen von 25.000 € vor. Eine detaillierte Übersicht ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Beiden Alternativen stehen folgende auf Basis der aktuellen Belegung zu erwartenden Mehreinnahmen gegenüber
Alternative 1: rd. 77.000 €/Jahr, anteilig für 2015 rd. 32.000 €
Alternative 2: rd. 58.000 €/Jahr, anteilig für 2015 rd. 24.000 €
Seitens der Verwaltung wird aus den Zwängen der Haushaltssicherung die Variante 1 favorisiert.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung